Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Oberwaldhausen, das durch Tod von Hans Affelthurer frei wurde, Jakob Fiderlin auf Lebenszeit. Der Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zugehörigen Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 2 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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