Hans Märcklin von Bissingen, wegen Übertretung des Friedegebotes, das jährlich von allen Vogtgerichten verkündet wird, zu Kirchheim gef. - er hatte einen Mann zu Dettingen Schloßberg verwundet - jedoch auf Fürbitten von der auf Grund der Landesordnung verwirkten Strafe (Abhauen der rechten Hand oder der drei Finger) befreit und aus der Haft entlassen, verpflichtet sich, zur Buße 10 Gulden zu entrichten, seine Waffen und sein Harnisch dem Amtmann zu übergeben, künftig keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U.