Vor Godert von Balve (Balue), weltlichem Richter zu Soest (Soist), erscheinen Hinrich von Rhemen (Remmen), Propst zu Oelinghausen (Olinchusen), und mit ihm der Kellner Herman Wrede. Der Propst und der Kellner bringen den Johann Klocken, Telmann tom Speigell und Telmans Hedegell, alles Bürger zu Soest, vor Gericht und lassen sie durch ihren Vorsprecher auffordern auszusagen, was sie über die Schenkung des + Hinrich von Steinfurt (Stenuorde) an den Konvent zu Oelinghausen wüßten. Da die Angesprochen die Aussage nicht verweigern wollten, antworteten sie übereinstimmend, der + Hinrich von Steinfurt hätte erklärt, als er aus dem Renthofe kam, er hätte dem Konvent zu Oelinghausen seinen großen Hof [der Schulte ?] zu Berlingsen (Bernynchusen) geschenkt. Dafür solle er für ihn bei Gott in einer ewigen Memorie bitten. Der Propst bittet den Richter um die Ausstellung eines Gerichtsscheins, den dieser auf Bitten besiegelt. Standgenossen des Gerichts: Arnd von Lunen gen. Vlenspegell und Hinrich von Uelde (Vlde). Datum 1484 Jan. 14 (feria quarta post octavas Epiphanie Domini).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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