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Moncken-Erbe zum Berge
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Enthaeltvermerke: enthält: Freibrief für Albert Wetehove gen. Moncke, 1639; Bitte des Jost Remmertz um Übertragung der Stätte nach dem Tode des ihm seinerzeit vorgezogenen Zacharias Möncke, 1651; Pastor auf dem Berge wegen des aus dem Monkken-Erbe geschuldeten Pachtkorns, 1689; Erklärung des Henrich Moncken über Aussteuer seiner drei Schwestern vor der Übernahme des Hofes, 1693; Sterbfallverzeichnis des Berent Monicken, 1728; desgl. Sterbfall der Annen Elisabeth Monecken, 1760; desgl. der Leibzüchterin Catrin Agnesen Moncken, 1765; Konsens der Äbtissin für eine Obligation des Joh. Daniel Monecke wegen Hagelschlags, 1784; Pachtnachlaß wegen des Vahrendorffs-Kampes für den Kolon Daniel Moneke, 1801; Sterbfall für Elisabeth Sieckers, Ehefrau des Leibzüchters Henrich Moneckens, 1727; Bittschrift des Cord Monike wegen eines gepfändeten Pferdes wegen verweigerter Dienste, 18. Jh.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.