Graf Ernst von Holstein-Pinneberg verlautbart, dass er von Klaus von Buchwaldt, Sohn des verstorbenen Lorenz von Buchwaldt zu Kiel, zur Eindeichung der Herzhornschen Wildnis ein Darlehen von 12000 Reichstaler erhalten hat, und verpfändet dem Geldgeber zur Sicherung des ihm gebührenden Zinses sämtliche Intraden seines Holsteinischen Landes, insbesondere diejenigen des neu eingedeichten Landes in der Herzhornschen Wildnis. d.d. Schloß und Festung Bückeburg auf trium regum 1616.
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Graf Ernst von Holstein-Pinneberg verlautbart, dass er von Klaus von Buchwaldt, Sohn des verstorbenen Lorenz von Buchwaldt zu Kiel, zur Eindeichung der Herzhornschen Wildnis ein Darlehen von 12000 Reichstaler erhalten hat, und verpfändet dem Geldgeber zur Sicherung des ihm gebührenden Zinses sämtliche Intraden seines Holsteinischen Landes, insbesondere diejenigen des neu eingedeichten Landes in der Herzhornschen Wildnis. d.d. Schloß und Festung Bückeburg auf trium regum 1616.
LASH, Urk.-Abt. 3 Nr. 315
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg >> 1 Urkunden
1616
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers, das Siegel fehlt. Abschrift, Papier
Verzeichnung
1616 Januar 6 Bückeburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:53 MEZ