Graf Ernst von Holstein-Pinneberg verlautbart, dass er von Klaus von Buchwaldt, Sohn des verstorbenen Lorenz von Buchwaldt zu Kiel, zur Eindeichung der Herzhornschen Wildnis ein Darlehen von 12000 Reichstaler erhalten hat, und verpfändet dem Geldgeber zur Sicherung des ihm gebührenden Zinses sämtliche Intraden seines Holsteinischen Landes, insbesondere diejenigen des neu eingedeichten Landes in der Herzhornschen Wildnis. d.d. Schloß und Festung Bückeburg auf trium regum 1616.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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