Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit Gericht und Gemeinde zu Freinsheim (Frenßheim), aus besonderer Gnade und damit sie zahlreiche notwendige Bautätigkeiten voranbringen mögen (etliche büwe dem flecken notturfftig destebas vorbringen), auf zwei Jahre von Atzung und Lager, die sie ihm bei persönlicher Anwesenheit oder seinen Räten gewöhnlich zu geben verpflichtet sind. Die derart eingesparten Ausgaben soll der Flecken zum Bau verwenden, wofür sie gegenüber seinen Amtleuten Rechnung ablegen sollen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...