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Philipp Albrecht von Liebenstein auf Neckarwestheim (Kaltenwesten), Ottmarsheim und Bönnigheim, Sohn des Philipp Konrad [I.] von Liebenstein und der Anna Elisabeth geborenen Thumb von Neuburg, und Sophie Margarethe von Jagstheim (Jaxheim), Tochter des Freiherrn Veit Joachim von Jagstheim und der Johanna Theodora von Engelbrun, treffen die Heiratsabrede: Sophie Margarethe bringt als Heiratsgut ¿ weillen uns, als ihre eltern, Gott mit vihlen kindern, aber geringem vermögen gesegnet ¿ jährlich zum halben Satz, also mit 3½ Prozent verzinste [35 fl] von 1000 fl ksl. Währung Kapital bei, verzichtet auch bis auf den ledigen Anfall auf das elterliche Erbe. Philipp Albrecht will dieses Zubringen aus sonderbahrer lieb und affection gegen seiner liebsten mit 2000 fl widerlegen, ihr 500 fl Morgengabe verehren, insgesamt soll Sophie Margarethe aus den 3500 fl Zubringung, Widerlegung und Morgengabe den vollen Zins von jährlich fünf Prozent haben, was er mit allen seinen Eigengütern versichert; er verschreibt seiner künftigen Ehefrau zum Wittum eine gebührende Behausung mit Garten samt Brennholz ¿ alternativ für beides jährlich 75 fl ¿, sowie näher bestimmte Quanten an Wein und Getreide. Es folgen detaillierte Bestimmungen bezüglich Verteilung des Vermögens für den Fall des Todes eines der beiden Partner mit und ohne hinterlassene gemeinsame Kinder, sowie für den Eventualfall der Wiederverheiratung. Siegelankündigung der Verwandten und Beistände.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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