Verordnung von Statthalter Fürst Anton Egon von Fürstenberg-Heiligenberg an den Kammerrat und Archivdirektor Johann Friedrich Reinhardt, den mainzischen, böhmischen und bayerischen Konsens über die dem Haus Sachsen erteilte Anwartschaft auf das Herzogtum Sachsen-Lauenburg dem hannöverschen Gesandten, Baron von Bothmer, gegen Quittung zu übergeben.

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Sächsisches Staatsarchiv
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