Werner von Hertenstein, Sohn des verst. Brun von Hertenstein, bekundet, daß er mit Einverständnis seiner Stiefmutter Margarete, Truchsessin von Diessenhofen, sowie ihrer Söhne Heinrich und Ulrich von Hertenstein, seiner Brüder, dem wohlbescheidenen, frommen Hans Kling, B. zu Veringen und Sohn des verst. Cunrat Kling d. A., sowie dessen Schwester Anne Kling, Ehefrau des Hans Ebinger (des Ebingers) von Mengen und ihren Erben eine jährliche Gült von 12 lb. h. Konstanzer oder gleichwertiger W. aus folgenden ihm eigenen Gütern und all ihrem Zubehör verkauft hat: aus dem Kelnhof zu Altheim (Althain) bei Riedlingen (Rudlingen), den Hans, Ulrich und Golg von Altheim innehaben; aus dem Kelnhof zu Dürmentingen (Tumdingen), unter dem Bussen gelegen, den einst der alte Waller innehatte; aus der Mühle zu Dürmentingen. Der Empfang des bar bezahlten Kaufpreises von 180 lb. h. wird bestätigt. Die Gült soll vom A. den Käufern jährlich zwischen Martini und Weihnachten zu Mengen oder Veringen gezahlt werden. Bei Verzug um ein Jahr werden gen. Güter mit allem Zubehör zinsfällig. Der A. und mit ihm Margarete sowie Heinrich und Ulrich von Hertenstein leisten zu gen. Bedingungen Währschaft. Gegebenenfalls sind gen. Bürgen zu gen. Bedingungen in Mengen oder Veringen zum Einlager verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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