Dominicus [I. Laymann], Abt zu Weingarten, schließt mit den Untertanen der Herrschaft Blumenegg unter Vermittlung durch die Mediatoren Dr. iur. Johann Heinrich von Pflaumern, Advokat des Klosters Salem, und Dr. iur. Johann Kalmar, Landschreiber in Schwaben, einen Vergleich im Streit über die Reichs- und Kriegssteuern. Nach einem bei Übernahme der Herrschaft Blumenegg geschlossenen Vertrag mußten die Untertanen nur den sogenannten Schnitz bezahlen, wogegen die Herrschaft die Reichs- und Kriegslasten tragen mußte. Nunmehr wird festgelegt, daß auch künftig der Schnitz in zwei Raten am 1. Mai und Martini für alle Zeiten gezahlt wird. Er wird aber von 40 Kreuzer pro 100 fl Vermögen auf 32 Kreuzer ermäßigt, wobei es für die Veranlagung bei der alten Schatzung von 1615 bleiben soll, solange der Schnitz jährlich mindestens 1112 fl erträgt. Wenn der Ertrag darunter bleibt, kann die Herrschaft die Güter neu bewerten. Zu den Reichs- und Kriegslasten werden auch die Kosten für Einquartierungen und Durchzüge gerechnet, die seitens des Reichs, des Kreises, des Hauses Österreich und der spanischen Krone erfolgen, sofern der Abt diese von den bewilligten Steuern abziehen kann. Andernfalls müssen die Untertanen die Kosten selber tragen. An den Ausschüssen der Gemeinden nahmen teil Landammann Hans Christoph Tschol von Ludesch, die alten Landammänner Thomas Zimmermann von Thüringen und Adam Borg von Bludesch, Christian Hartmann, Gerichtsammann, von Raggal, die alten Gerichtsammänner Hans Miller von Plons und Christian Schwarzmann vom Sonntag, Konrad Weltin, Keller von St. Gerold, und andere Einwohner von Thüringen, Bludesch, Ludesch, Raggal, Sonntag und anderen Orten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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