Claus Cun, Urteilsprecher, zeigt dem Hofrichter zu Rottweil an, daß er Burkhard von Reischach in nützliche Gewere auf genannte Güter des Grafen Friedrich d. Ä. gesetzt und er dieselbe sechs Wochen und drei Tage besessen habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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