Alte Regierungsregistratur (Bestand)
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NLA BU, L 2
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.1 Zentralbehörden, Mittelinstanzen, Landesvertretung
1553-1823
Bestandsgeschichte: Im Jahre 1640 starb Graf Otto V. zu Holstein-Schaumburg ohne männliche Erben an einer Lebensmittelvergiftung. Sein Tod zog jahrelange strittige Verhandlungen zwischen seiner Witwe, Hessen-Kassel und Braunschweig-Lüneburg nach sich. 1647 führten diese Verhandlungen zu einem Teilungsvertrag. Der nördliche Teil der Grafschaft fiel an eine Nebenlinie der Grafen zur Lippe. Die seit Beginn des 17. Jahrhunderts zur schaumburgischen Residenz ausgebaute Stadt Bückeburg wurde Sitz der neuen Landesregierung. Weil die alte Schaumburger Registratur (Samtarchiv, siehe Bestand L 1) zwar in Bückeburg verblieb, aber unter die gemeinsame Verwaltung von Schaumburg-Lippe und Hessen-Kassel fiel, wurde sie geschlossen und für die schaumburg-lippische Regierung eine neue Registratur eingerichtet.
Diese neue Registratur war zunächst die einzige für die Zentralverwaltung und vereinigte entsprechend Akten der
gesamten Landesregierung und Landesverwaltung auf sich. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden Kompetenzen auf neue Zentralbehörden übertragen. Zunächst um 1700, endgültig 1728, wurde die Finanzverwaltung durch die Gründung der Rentkammer ausgegliedert. Ab 1765 sollten juristische Angelegenheiten der Justizkanzlei vorbehalten bleiben.
Ferner gab es eigene Registraturen bei Lehnskammer und Konsistorium. Ressortüberschneidungen und unsystematische Aktenabgaben sind die Ursache dafür, dass dennoch eine strenge sachthematische Abgrenzung zwischen den Registraturen nicht existierte.
Nach dem Tod des Grafen Wilhelm 1777 wurde diese Registratur geschlossen und als Altregistratur verwandt. Mit ihrer Ordnung und Erschließung war seit 1791 Kanzleisekretär E. A. Lodemann betraut, der 1795 von Fürstin Juliane persönlich auf seine schleppenden Arbeitsfortschritte hin befragt wurde (L 3 La Nr.20 Bl. 26). Die Ordnungsarbeiten blieben bis in die 1820er Jahre Stückwerk. Da aber immer wieder auf die
Bestandsgeschichte: Altakten zurückgegriffen werden musste, wurde die Unordnung zunehmend zum Problem. Regierungssekretär Capaun arbeitete an einer Lösung, musste aber 1830 um Verstärkung bitten, um den nach wie vor bestehenden Berg unverzeichneter Akten abzutragen (L 3 La Nr. 20, Bl. 108). Die damaligen Ordnungsarbeiten haben Vor- und Nachteile für die heutige Benutzung. 1822 lässt sich eine Aussonderung für die Registratur der Justizkanzlei nachweisen, in deren Verlauf Akten an einen Papierfabrikanten gelangten (L 3 La Nr. 20, Bl. 67). Ähnlich wird man mit der Regierungsregistratur verfahren sein. Denn auch hier sind
Überlieferungslücken erkennbar, wie etwa bei den Sitzungsprotokollen der 1765 eingerichteten Regierungskonferenz.
Diese Lücken sind aber nicht nur auf Aktenvernichtungen zurückzuführen, sondern auch auf die unzureichende Trennung des Fürstlichen Hausarchivs von staatlichen Archivbeständen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Aufgrund dessen befinden sich im heutigen Bestand F 2 des Fürstlichen Hausarchivs Archivalien, die inhaltlich eigentlich dem staatlichen Bestand L 2 zuzuordnen wären, wie etwa Reichstags- und Kreistagsgeschäfte. Beide Bestände ergänzen sich entsprechend vielseitig, und bei den meisten einschlägigen Benutzungen empfiehlt es sich, beide heranzuziehen.
Weitere wichtige Parallelbestände zu L 2 sind H 1 (Regierung Grafschaft Schaumburg), L 9 (Verordnungen), L 20 (Justizkanzlei), L 101a (Amt Bückeburg mit Amt Arensburg), L 101b (Amt Stadthagen mit Amt Hagenburg).
Die ursprüngliche Ordnung erfolgte nach den Anfangsbuchstaben der nicht selten unzureichend gebildeten Aktentitel. Diese Ordnung spiegelt sich auch im Signatursystem wider. So tragen die Archivalien über Militaria beispielsweise die Signatur L 2 M oder die Akten zur Landesvermessung L 2 L. Da jedoch ähnliche Sachbezüge unterschiedlich benannt worden sind, sind sie oft nicht unter demselben
Bestandsgeschichte: Buchstaben abgelegt worden. Das erschwerte erheblich das Auffinden einschlägiger Archivalien. Das von Regierungsinspektor Hanke nach dem Verlust des alten Repertoriums im Zweiten Weltkrieg angefertigte handschriftliche Findbuch enthält deshalb bereits eine sachthematische Übersicht über die Akten. Hankes Titelaufnahmen selbst sind in der Regel Abschriften der auf den Archivalien selbst vorhandenen Titel. Sie sind häufig missverständlich und geben den Inhalt teilweise nur begrenzt wieder. Aufgrund der großen Nachfrage und seiner Bedeutung für die Geschichtsschreibung Schaumburgs wurde deshalb der gesamte Bestand seit Herbst 2001 vom Unterzeichneten neu erschlossen, klassifiziert und mit einem Index versehen.
Literatur:
Franz Engel; Die Schaumburg-Lippischen Archive und zentralen Registraturen. Ihre Geschichte und ihr Inhalt
(Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 4), Göttingen 1955.
Bückeburg, November 2002 Dr. Martin
Bestandsgeschichte: Fimpel
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Diese neue Registratur war zunächst die einzige für die Zentralverwaltung und vereinigte entsprechend Akten der
gesamten Landesregierung und Landesverwaltung auf sich. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden Kompetenzen auf neue Zentralbehörden übertragen. Zunächst um 1700, endgültig 1728, wurde die Finanzverwaltung durch die Gründung der Rentkammer ausgegliedert. Ab 1765 sollten juristische Angelegenheiten der Justizkanzlei vorbehalten bleiben.
Ferner gab es eigene Registraturen bei Lehnskammer und Konsistorium. Ressortüberschneidungen und unsystematische Aktenabgaben sind die Ursache dafür, dass dennoch eine strenge sachthematische Abgrenzung zwischen den Registraturen nicht existierte.
Nach dem Tod des Grafen Wilhelm 1777 wurde diese Registratur geschlossen und als Altregistratur verwandt. Mit ihrer Ordnung und Erschließung war seit 1791 Kanzleisekretär E. A. Lodemann betraut, der 1795 von Fürstin Juliane persönlich auf seine schleppenden Arbeitsfortschritte hin befragt wurde (L 3 La Nr.20 Bl. 26). Die Ordnungsarbeiten blieben bis in die 1820er Jahre Stückwerk. Da aber immer wieder auf die
Bestandsgeschichte: Altakten zurückgegriffen werden musste, wurde die Unordnung zunehmend zum Problem. Regierungssekretär Capaun arbeitete an einer Lösung, musste aber 1830 um Verstärkung bitten, um den nach wie vor bestehenden Berg unverzeichneter Akten abzutragen (L 3 La Nr. 20, Bl. 108). Die damaligen Ordnungsarbeiten haben Vor- und Nachteile für die heutige Benutzung. 1822 lässt sich eine Aussonderung für die Registratur der Justizkanzlei nachweisen, in deren Verlauf Akten an einen Papierfabrikanten gelangten (L 3 La Nr. 20, Bl. 67). Ähnlich wird man mit der Regierungsregistratur verfahren sein. Denn auch hier sind
Überlieferungslücken erkennbar, wie etwa bei den Sitzungsprotokollen der 1765 eingerichteten Regierungskonferenz.
Diese Lücken sind aber nicht nur auf Aktenvernichtungen zurückzuführen, sondern auch auf die unzureichende Trennung des Fürstlichen Hausarchivs von staatlichen Archivbeständen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Aufgrund dessen befinden sich im heutigen Bestand F 2 des Fürstlichen Hausarchivs Archivalien, die inhaltlich eigentlich dem staatlichen Bestand L 2 zuzuordnen wären, wie etwa Reichstags- und Kreistagsgeschäfte. Beide Bestände ergänzen sich entsprechend vielseitig, und bei den meisten einschlägigen Benutzungen empfiehlt es sich, beide heranzuziehen.
Weitere wichtige Parallelbestände zu L 2 sind H 1 (Regierung Grafschaft Schaumburg), L 9 (Verordnungen), L 20 (Justizkanzlei), L 101a (Amt Bückeburg mit Amt Arensburg), L 101b (Amt Stadthagen mit Amt Hagenburg).
Die ursprüngliche Ordnung erfolgte nach den Anfangsbuchstaben der nicht selten unzureichend gebildeten Aktentitel. Diese Ordnung spiegelt sich auch im Signatursystem wider. So tragen die Archivalien über Militaria beispielsweise die Signatur L 2 M oder die Akten zur Landesvermessung L 2 L. Da jedoch ähnliche Sachbezüge unterschiedlich benannt worden sind, sind sie oft nicht unter demselben
Bestandsgeschichte: Buchstaben abgelegt worden. Das erschwerte erheblich das Auffinden einschlägiger Archivalien. Das von Regierungsinspektor Hanke nach dem Verlust des alten Repertoriums im Zweiten Weltkrieg angefertigte handschriftliche Findbuch enthält deshalb bereits eine sachthematische Übersicht über die Akten. Hankes Titelaufnahmen selbst sind in der Regel Abschriften der auf den Archivalien selbst vorhandenen Titel. Sie sind häufig missverständlich und geben den Inhalt teilweise nur begrenzt wieder. Aufgrund der großen Nachfrage und seiner Bedeutung für die Geschichtsschreibung Schaumburgs wurde deshalb der gesamte Bestand seit Herbst 2001 vom Unterzeichneten neu erschlossen, klassifiziert und mit einem Index versehen.
Literatur:
Franz Engel; Die Schaumburg-Lippischen Archive und zentralen Registraturen. Ihre Geschichte und ihr Inhalt
(Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 4), Göttingen 1955.
Bückeburg, November 2002 Dr. Martin
Bestandsgeschichte: Fimpel
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 11:33 AM CEST