Carl Hannibal Burggraf zu Dohna, Landvogt des Markgraftums Oberlausitz, befiehlt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen im Namen des Kaisers Matthias, sich am 21. Mai 1618 im Königlichen Oberamt in Bautzen einzufinden und ihm und seinen Kommissaren ein Verzeichnis ihrer Erb- und Lehngüter vorzulegen. Er werde dann ein Urteil treffen.