Hans Mill von Unlingen, Leibeigener des Kl. Reichenau, bekennt, daß Gf. Andreas von Sonnenberg ihm als Lehensträger seiner ehelichen Kinder auf der einen und Jörg Schäffers sowie seiner Brüder auf der anderen Seite jeweils die Hälfte eines Hubguts zu Unlingen geliehen hat. Das Hubgut war einst ungeteilt im Besitz von Jacob Kettenacker und Haintz Miller; aus ihm stehen dem Gf. [für die beiden Hälfte jeweils einzeln aufgeführte] Geldund Naturalabgaben sowie die gewohnheitsmäßigen Steuern und Dienste zu [ansonsten Text identisch mit Dep. 30/1 T 1 Nr. 192].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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