Engelbert von Sayn, Herr zu Vallendar, und Gottfried sein Sohn, Herr zu Homburg, verkaufen einen vom Kloster Seligenstatt Benediktinerordens herrührenden Zehnten, den sie von Arnold genannt de Mallendar und dessen Ehefrau Sibylle (Bela) erworben, für 60 Mark den Klerikern Ludwig und Gerhard, Söhnen des Gerhard genannt Stulzinc, Schöffen zu Vallendar, nach deren Tode er an die Vikarei des S. Marienaltars in der Parochialkirche zu Vallendar fallen soll, deren Kollatur aber von den Ausstellern dieser Schenkungsurkunde auf den Erzbischof von Trier übergehen soll, falls jene sie nicht ordnungsmäßig vergeben.
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Engelbert von Sayn, Herr zu Vallendar, und Gottfried sein Sohn, Herr zu Homburg, verkaufen einen vom Kloster Seligenstatt Benediktinerordens herrührenden Zehnten, den sie von Arnold genannt de Mallendar und dessen Ehefrau Sibylle (Bela) erworben, für 60 Mark den Klerikern Ludwig und Gerhard, Söhnen des Gerhard genannt Stulzinc, Schöffen zu Vallendar, nach deren Tode er an die Vikarei des S. Marienaltars in der Parochialkirche zu Vallendar fallen soll, deren Kollatur aber von den Ausstellern dieser Schenkungsurkunde auf den Erzbischof von Trier übergehen soll, falls jene sie nicht ordnungsmäßig vergeben.
340, U 10106 c
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 4 1300 bis 1349
1332 September 3
Original, lateinisch, Pergament, Brandschäden, Siegel der Aussteller
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johannes dictus de Numbrecht, Johannes Philippi, Nicholaus dictus Carst, Gerhardus Stulzinc, Heynemannus dictus Lorichin, Thilmannus textor und Heynckinus pistor, Schöffen von Vallendar
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Hardt Nr. 328
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Hardt Nr. 328
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Hardt Nr. 328
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Hardt Nr. 328
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:07 MESZ