Im Zuge der Abrechnung von Kameralschulden aus der Amtszeit des Vogtes der Ämter Sinzig und Remagen und Sohns der Schwester von Jakob Coppertz dem Älteren (die Amtszeit liegt etwa 60 Jahre zurück) präsentierte die Witwe Wilbertz eine Obligation über 1000 Rtlr., die an der Hofkammer zugunsten der Erben des Vogtes verrechnet wurde. Erben sind neben Hans Michael Schmit die Witwe von Jakob Coppertz dem Älteren, nunmehr Ehefrau von Backhaus, und deren Kinder Jakob und Anna Cosima Coppertz. Nachdem die Witwe Wilbertz die Obligation zunächst gegen eine Zahlung von insgesamt 155 Rtlr. herausgeben wollte, beanspruchte sie dann die volle Summe von 1000 Rtlr. Während die Hofräte ihren Anspruch verwarfen und sie zur Rückzahlung der 155 Rtlr. und zur Herausgabe der Obligation verpflichteten, erging auf kurfürstlichen Befehl der Bescheid, ihr sei die volle Summe auszuzahlen. Gegen diesen Bescheid appellieren die Coppertz an das RKG. Backhaus verwahrte sich ferner dagegen, daß sein - von dem Coppertzschen Erbe seiner Frau und Stiefkinder unterschiedenes - Eigentum bei der exekutionsweise durchgeführten Beitreibung der Summe angegriffen wurde. Es liegen lediglich die bei Prozeßeröffnung üblichen Aktenstücke der Appellanten unquadranguliert vor.