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Simon von Balzhofen, Ritter und Burggraf zu Starkenburg, verpflichtet sich zur Rückzahlung einer Schuld von 1.000 Gulden, die ihm die Stadt Frankfurt bar auf Bitten und Bürgschaft des Pfalzgrafen Philipp geliehen hat. Die Schuld soll innerhalb von fünf Jahren durch Zahlungen von je 200 Gulden zur Frankfurter Fastnachtsmesse getilgt werden. Damit dem Pfalzgrafen durch einen Tod Simons vor Vollendung der Tilgung kein Schaden entsteht, setzt dieser ihm die Hälfte eines Schuldbriefs von 2.000 Gulden zum Unterpfand, den Simon bei Dieter von Handschuhsheim hinterlegt hat. Die Verschreibung lastet auf Simons Schwagers Ulrich von Flehingen und der Hälfte von Hornberg. Bei Zahlungsversäumnis Simons gegenüber Frankfurt sollen die 1.000 Gulden an den Pfalzgrafen fallen, der damit die Schulden derer von Frankfurt zu begleichen hat. Simon von Balzhofen kündigt sein Siegel an und bittet Dieter von Handschuhsheim um zusätzliche Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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