Propst Johannes (Kuprel) und der Konvent des Stifts St. Michael zu den Wengen in Ulm verpflichten sich gegenüber dem Rat der Reichsstadt Ulm, künftig ohne dessen Wissen und Bewilligung keine Veränderungen in ihrem Gotteshaus mehr vorzunehmen und bei Streitigkeiten untereinander ihr Recht bei der städtischen Gerichtsbarkeit zu suchen.