Änderungen und Ergänzungen zum Grenzurkundenwerk für den Grenzabschnitt "Dreieckmark-Dandlbachmündung" (Stand 1982) gemäß Art. 24 Abs. 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze vom 29.2.1972 und Art. 8 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Dreieckmark - Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes "Scheibelberg - Bodensee" sowie über die Befugnisse der Grenzkommission vom 20.4.1977, genehmigt von der Deutsch-Österreichischen Grenzkommission

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv