Hans Kirstetter und seine Ehefrau Maria sowie Hans Herdtweckh und seine Ehefrau Dorothea, Einwohner zu Heinsheim, bekunden, dass ihr gebietender Herr Johann Dietrich von und zu Ehrenberg, Domherr und Kapitular zu Mainz und Würzburg, Kanoniker zu St. Alban in Mainz, ihnen 40 Gulden (den Gulden zu 17 ½ Schilling Pfennige) geliehen hat, quittieren über die Auszahlung dieses Kapitals und versprechen jährliche, landesübliche Verzinsung mit 2 Gulden zu Martini [= 11. November] nach Heinsheim. Zu Unterpfand setzen sie ihre näher bezeichnete Behausung samt Zugehörungen zu Heinsheim, deren Bonität durch die Richter zu Heinsheim bestätigt wurde. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis geschieht mit vierteljähriger Kündigung auf Martini.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...