Bertold d.J., Herr von Büren (Buren), seine Frau Maria und beider Söhne Wilhelm, Bertold und Heinrich bekunden, daß Bischof Florenz von Münster ihnen 300 Mark münsterischer Pfennige geliehen hat, und versetzen ihm dafür eine Hälfte des Anteils an Schloß und Herrschaft Davensberg (Daverenberge), der noch zu ihrer freien Verfügung (lois und ledich) steht (d.h. ein Viertel der gesamten Herrschaft und des gesamten Schlosses, denn gegenwärtig können sie nur noch über die Hälfte frei verfügen; die andere Hälfte ist den Herren von der Lippe verpfändet). Der Bischof und sein Stift sollen den genannten Teil in Besitz und Nutzung (in bruke und in bore) bis zur Rückzahlung der Pfandsumme haben. Sie dürfen auf einer ihnen von den Ausstellern angewiesenen, auf deren Teil des Berges zu Davensberg gelegenen Stätte ein Haus errichten; an dem dort bereits vorhandenen Haus der Aussteller sollen sie jedoch keinen Anteil haben. Für den Bau des Hauses sollen die Aussteller bei Rückzahlung der Pfandsumme weitere 50 Mark entrichten; Mehrkosten brauchen sie nicht zu tragen. Beide Vertragsparteien dürfen Holz in der Davert nur zum Bau der Schlösser hauen; Bestimmungen betreffend den Wildbann ebendort sollen einvernehmlich getroffen werden. Die Burgmannen von Davensberg sollen Bischof und Stift huldigen; der Bischof seinerseits wird den Burgfrieden beschwören und die Burgmannen bei ihren althergebrachten Rechten und Gewohnheiten lassen. Die Wiederlöse des Pfandobjekts ist dem Bischof ein Jahr zuvor anzukündigen. Wollen die Aussteller während der Laufzeit des gegenwärtigen Vertrages Teile von Burg und Herrschaft versetzen oder verkaufen, haben sie diese zunächst dem Bischof und dem Stift anzubieten. Siegelankündigung der Aussteller. des sundages, als men singt iudica

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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