Kaiser Ludwig der Bayer bestätigt den zwischen dem Abt [Wernher] von St. Emmeram und Ulrich und Wernhard von Abensberg wegen der Vogtei Eilsbrunn geschlossenen [inserierten] Vertrag von 1326 Januar 10 sowie eine weitere lateinische Urkunde Ulrichs von Abensberg, Vaters der beiden genannten Abensberger, und nimmt das Kloster St. Emmeram als unser und unser vorvarn Ro{e}mischer cheyser stift gegen den jetzigen Inhaber der Vogtei Burkhard Reisacher und dessen Nachfolger in seinen Schutz. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv