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Vogt und Richter zu Cannstatt beurkunden, daß sie durch Vogt Rudolf Rumel, Gericht und Rat der Stadt Stuttgart mit Hans und Konrad Müller wegen des Baus der Straße zwischen der Mühle zu Berg und dem Zollhaus in gen. Weise verglichen worden sind.
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Vogt und Richter zu Cannstatt beurkunden, daß sie durch Vogt Rudolf Rumel, Gericht und Rat der Stadt Stuttgart mit Hans und Konrad Müller wegen des Baus der Straße zwischen der Mühle zu Berg und dem Zollhaus in gen. Weise verglichen worden sind.