1114, 7. Indiktion, schenkt Richardus, Kardinal der Kirche des hl. Apostels Jakob in Galizien ("Galicia"), Kustos und Stiftsherr seines Altars, in den Belangen dieser Kirche in Deutschland als Legat weilend, dem Kloster St. Jakob bei Mainz ("Mogontia") und dessen Abt Burchardus, die ihm und seinen Dienern Gastfreundschaft gewährt haben, Reliquien des hl. Apostels Jakob, ferner Teile vom Kreuzesholz, vom ungenähten Rock des Herrn, vom Hemd der Muttergottes Maria, von der Asche des hl. Märtyrers Vincentius und vom Kleid des hl. Johannes Ev., Bruders des vorgenannten Apostels, unter der Bedingung, dass das Fest seiner Translation jährlich am 30. Dezember ("III. Kal. Jan.") gefeiert werde. Alle, die zu diesem Fest kommen, erhalten von seiten Gottes, des Apostels, des Papstes, des Bischofs Didacus "maioris ecclesie" [nämlich von Compostella] und des Abtes den dritten Teil ihrer Buße nachgelassen und sollen nach diesem Leben durch die Fürsprache des hl. Jakob die ewige Seligkeit erlangen. "Actum III. Kal. Decembris."

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