Vaterschaftsklage
Vollständigen Titel anzeigen
GerKer, 744
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.5 Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
1695 Dezember 30
Enthält: Vor Statthalter Schieffer und den Schöffen Mausbach, Sieger, Kraux und Wolters zitiert, bringen die Kläger gegen Peter Erpenbach aus Mödrath, den Katschirer (?) auf der Burg, vor, dass er Maria Roggendorff geschwängert und einen Sohn gezeugt habe. Das Kind wurde am Sonntag vor Weihnachten geboren und noch am selben Abend getauft, wie Agnes Leonarts, des Johann Brewers Frau, und Ludwig Schneiders, ein Knecht aus Hemmersbach als Zeugen glaubhaft versichern. Die Kindsmutter fürchtet, von ihren Eltern verstoßen zu werden. Deshalb bittet sie, das Peter das Kind zu sich nehmen soll, in Ansehung ihrer Mitgift, der Unterhaltskosten, der Niederkunft, der Defloration etc. ("ratione dotis, sumtuum, puerperii, deflorationis etc."). Der Beklagte behauptet seinerseits, Maria Roggendorff habe schon vorher, als sie wegen ihrer Schwangerschaft aus ihrem Dienst im Schloss entlassen werden sollte, den Arndt Brewer als Vater genannt, der das auch gestanden hatte. Unangesehen dessen schlägt das Gericht die Heirat vor. Peter erklärt sich auch damit einverstanden; nur will er sich vorher noch mit der Klägerin [Maria] und mit seinen Eltern unterreden und bittet um eine Frist dafür. Das Gericht gewährt demzufolge Aufschub bis zum ersten Termin nach Weihnachten ("ad prima post ferias nativitatis").
Schriftstücke: 1
Archivale
Brewer - Arndt
Brewer - Johann
Erpenbach, Peter, aus Mödrath
Kraux - Schöffe 1695
Leonarts, Agnes, Johann Brewers Frau
Maria Roggendorff - Maria 1695
Mausbach - Schöffe 1695
Mullers, Anna und Wilhelm
Schieffer, Statthalter
Schneiders, Ludwig, Knecht aus Hemmersbach
Sieger - Schöffe 1695
Wolters - Schöffe 1695
Hemmersbach
Kerpen - Burg
Gerichtsprotokoll
Vaterschaftsklage
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:25 MEZ