Georg (Jorg) von Haun (Huene) bekundet für sich und seine Erben, dass er für seinen Lebensunterhalt (notturft) mit Zustimmung seines Sohnes Philip...
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1338
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1500 Oktober 14
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist uff Mitwochen nach Dyonisii anno Domini M° quingentesimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg (Jorg) von Haun (Huene) bekundet für sich und seine Erben, dass er für seinen Lebensunterhalt (notturft) mit Zustimmung seines Sohnes Philipp von Haun an Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, dauerhaft seinen Anteil an Burg, Stadt und Tal von Burghaun (Huene) mit allem Zubehör verkauft hat. Dieser Anteil ist von Georgs verstorbenem Bruder Wilhelm von Haun auf dessen Tochter übergegangen. Von ihr hat Georg diesen Besitz käuflich erworben. Georg verkauft alles, was in dem Register zum Kaufvertrag aufgelistet ist, unabhängig davon, ob es verpfändet ist oder nicht. Ausgenommen sind lediglich der Anteil des verstorbenen Wilhelm an der Wüstung Schletzenrod (Sletzenrode) und die Besitzungen in Stadtlengsfeld (Lengsfelt), die Hersfelder Lehen sind. Diese Besitzungen behält Georg weiterhin. In einem Kaufvertrag wird auch vereinbart, dass Johann für Georg an Erasmus (Rasmus) und Heinrich von Baumbach und deren Schwiegermutter Elisabeth (Else) 787 Gulden übergibt. Den restlichen Betrag von der Gesamtkaufsumme von 1900 rheinischen Gulden erhält Georg. Obwohl Georg wegen anderer Angelegenheiten, die den Verkauf betreffen, das Register noch nicht fertiggestellt hat, bestätigt er den skizzierten Verkauf. Sobald der Abt aus Kassel zurückgekommen ist und mit ihm Albrecht von Trümbach (Trubenbach) mit dem Verzeichnis, will Georg das Register vollenden. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Kaufurkunde zugunsten des Klosters verändert werden muss, soll dies, abgesehen vom eigentlichen Rechtsgeschäft, nicht zu Lasten Georgs gehen. Georg und Philipp werden dem nicht entgegenwirken und versichern dem Abt die Dauerhaftigkeit ihres Verkaufs. Abt Johann wird das Geld der von Baumbach nicht veruntreuen (wege und willen zuemachen). Unter diesen Bedingungen verkauft Georg seinen Anteil an Burghaun mit den Bewohnern. Philipp von Haun bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1500 Okt....
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Haun, Philipp von Haun
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg (Jorg) von Haun (Huene) bekundet für sich und seine Erben, dass er für seinen Lebensunterhalt (notturft) mit Zustimmung seines Sohnes Philipp von Haun an Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, dauerhaft seinen Anteil an Burg, Stadt und Tal von Burghaun (Huene) mit allem Zubehör verkauft hat. Dieser Anteil ist von Georgs verstorbenem Bruder Wilhelm von Haun auf dessen Tochter übergegangen. Von ihr hat Georg diesen Besitz käuflich erworben. Georg verkauft alles, was in dem Register zum Kaufvertrag aufgelistet ist, unabhängig davon, ob es verpfändet ist oder nicht. Ausgenommen sind lediglich der Anteil des verstorbenen Wilhelm an der Wüstung Schletzenrod (Sletzenrode) und die Besitzungen in Stadtlengsfeld (Lengsfelt), die Hersfelder Lehen sind. Diese Besitzungen behält Georg weiterhin. In einem Kaufvertrag wird auch vereinbart, dass Johann für Georg an Erasmus (Rasmus) und Heinrich von Baumbach und deren Schwiegermutter Elisabeth (Else) 787 Gulden übergibt. Den restlichen Betrag von der Gesamtkaufsumme von 1900 rheinischen Gulden erhält Georg. Obwohl Georg wegen anderer Angelegenheiten, die den Verkauf betreffen, das Register noch nicht fertiggestellt hat, bestätigt er den skizzierten Verkauf. Sobald der Abt aus Kassel zurückgekommen ist und mit ihm Albrecht von Trümbach (Trubenbach) mit dem Verzeichnis, will Georg das Register vollenden. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Kaufurkunde zugunsten des Klosters verändert werden muss, soll dies, abgesehen vom eigentlichen Rechtsgeschäft, nicht zu Lasten Georgs gehen. Georg und Philipp werden dem nicht entgegenwirken und versichern dem Abt die Dauerhaftigkeit ihres Verkaufs. Abt Johann wird das Geld der von Baumbach nicht veruntreuen (wege und willen zuemachen). Unter diesen Bedingungen verkauft Georg seinen Anteil an Burghaun mit den Bewohnern. Philipp von Haun bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1500 Okt....
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Haun, Philipp von Haun
Vgl. hierzu auch Nr. 1319, 1325, 1336 und 1337.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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