Johann Matthäus Humpis von Waltrams, Dompropst des Hochstifts Konstanz, beurkundet, dass er Michel Pfaffs zu Pfrungen Ehefrau Anna Restli, eheliche Tochter des Thoman Restli von der Rotenlaichen und der Ursula Walckler, beide gesessen zu "Battenrütti" (= Bettenreute?), und bis jetzt Leibeigene der Dompropstei Konstanz, auf ihre und ihres Ehemanns dringende Bitte hin, aus Gnaden und durch Gottes Willen aus seiner und der Dompropstei Leibherrschaft entlassen hat. Jedoch behält der Aussteller sich selbst und der Dompropstei die Leibherrschaft über die von dem Ehepaar Pfaff/Restli bisher erzeugten vier Kinder ausdrücklich vor. Ansonsten entbindet er genannte Anna von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet ihr, ihren künftig erzeugten Kindern wie auch ihren sonstigen Erben gegenüber auch namens der Dompropstei auf alle Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen, gewährt freien Zug und erlaubt dem Paar, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und "iren stand [zu] ordnen, wie vnd wohin sy wöllen".
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Johann Matthäus Humpis von Waltrams, Dompropst des Hochstifts Konstanz, beurkundet, dass er Michel Pfaffs zu Pfrungen Ehefrau Anna Restli, eheliche Tochter des Thoman Restli von der Rotenlaichen und der Ursula Walckler, beide gesessen zu "Battenrütti" (= Bettenreute?), und bis jetzt Leibeigene der Dompropstei Konstanz, auf ihre und ihres Ehemanns dringende Bitte hin, aus Gnaden und durch Gottes Willen aus seiner und der Dompropstei Leibherrschaft entlassen hat. Jedoch behält der Aussteller sich selbst und der Dompropstei die Leibherrschaft über die von dem Ehepaar Pfaff/Restli bisher erzeugten vier Kinder ausdrücklich vor. Ansonsten entbindet er genannte Anna von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet ihr, ihren künftig erzeugten Kindern wie auch ihren sonstigen Erben gegenüber auch namens der Dompropstei auf alle Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen, gewährt freien Zug und erlaubt dem Paar, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und "iren stand [zu] ordnen, wie vnd wohin sy wöllen".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3081
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1572 Oktober 15
15,9 x 27,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Dompropstei Konstanz
Empfänger: Anna Restli
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, leicht beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Anna Restli
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, leicht beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Humpis von Waltrams, Johann Matthäus; Dompropst
Pfaff, Michel
Restli, Anna
Restli, Thoman
Walckler, Ursula
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV (?)
Hochstift Konstanz
Konstanz; Dompropstei
Pfrungen : Wilhelmsdorf RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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