Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor ihnen im versammelten Rat sind der Barbier Valentin Schradin und der Maurer Johann Kerler, beide Bürger zu Ulm, als vom Rat bestellte Pfleger der Kinder des verstorbenen Stadtschlossers und Ulmer Bürgers Wilhelm Nüsslin Wilhelm, Konrad und Anna, dann der Krämer Johann Georg Maier und der Gürtler Andreas Rüzmann als vom Rat bestellte Pfleger des Sohnes des verstorbenen Schlossers Ulrich Ähnlin und seiner ebenfalls verstorbenen Ehefrau Maria geborene Nüsslin Johann sowie Valetin Schradin und der Schreiner Johann Maier als vom Rat verordnete Pfleger der Tochter des verstorbenen Schreiners Johann Nüsslin Anna Maria erschienen. Die erwähnten Pfleglinge sind alle Erben der verstorbenen Anna Nüsslin, der Witwe des Ulmer Stadtschlossers Daniel Wagner. Die Pfleger haben berichtet, dass sie zum besseren Nutzen ihrer Pfleglinge ein diesen zustehendes Haus in Ulm mit der zugehörigen Hofstatt an deren Bruder, Vetter und Miterben, den Schreiner Stefan Nüsslin, verkauft haben. Von Haus und Hofstatt stehen dem Pfarrkirchenbauamt in Ulm jährlich 31 Schilling und dem Ulmer Kaufmann und Bürger Elias Ritter jährlich 4 Gulden zu. Außerdem sind sie für mehrere Darlehen und die dafür zu entrichtenden jährlichen Zinsen im Stadtpfandbuch als Unterpfand eingetragen. Dafür hat ihnen der Käufer 62 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt, die sie zum Nutzen ihrer Pfleglinge verwendet haben. Da sie aber bei dem Geschäft lediglich als Pfleger gehandelt haben, können sie dem Käufer den Verkauf nicht beurkunden. Sie bitten daher den Rat um seine Zustimmung und um die Beurkundung des Verkaufs. Nach Untersuchung der Angelegenheit erklärt daraufhin der Rat, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts erfolgt ist. Sofern er daher dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet wird, erlangt er Rechtskraft.