Domänenkanzlei (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 215
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg
1806-1945
Inhalt und Bewertung
Die Domänenkanzlei in Waldenburg entstand 1806/7 als Oberrentamt der neuen Linie Hohenlohe-Waldenburg. Das Oberrentamt wurde 1829 in Domänenkanzlei umbenannt. In den 20er Jahren setzte sich die Domänenkanzlei als einzig verbliebene zentrale Behörde der Standesherrschaft durch. Sie übte die Oberaufsicht über die drei Rentämter aus, bis sie nach deren endgültigen Auflösung 1852 deren Restaufgaben übernahm. Damals wurde auch die Forstverwaltung eingegliedert, die 1869 wieder abgetrennt wurde. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Domänenkanzlei mehr oder weniger einzige Behörde der Standesherrschaft. - Der Bestand enthält auch Handakten einzelner Beschäftigter der fürstlichen Verwaltung und Unterlagen einzelner, meistens von Beschäftigten der Domänenkanzlei ausgeübter Vermögenverwaltungen für Mitglieder des fürstlichen Hauses.
Gliederung: I. Gesamthaus Hohenlohe; II. Haus Hohenlohe-Waldenburg; III. Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg; IV. Verwaltungsangelegenheiten; V. Liegenschaften der Standesherrschaft; VI. Lehen; VII. Patronatswesen; VIII. Unterstützung Bedürftiger, Gnadensachen, Stiftungen soziales und kulturelles Engagement; IX. Forst und Jagd Fischerei; X. Grund- und lehensherrliche Einkünfte; XI. Ablösungen; XII. Trieb- und Weidegerechtsame; XIII. Kelter und Kasten, Pferdezucht; XIV. Kommunalangelegenheiten; XV. Gantsachen; XVI. Prozesse der Standesherrschaft; XVII. Handakten von Beschäftigten der fürstlichen Verwaltung; XVIII. Vermögensverwaltungen für Mitglieder der Fürstlichen Familie.
1. Zur Geschichte der Domänenkanzlei Waldenburg: a. Die Domänenkanzlei in der Behördenstruktur der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg Gegen Ende des Alten Reichs bestanden im Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst auf der oberen Verwaltungsebene die Behörden Regierung und Kammer. Im später waldenburgischen Teil des Fürstentums, also im Westen um Waldenburg, existierten auf der unteren Ebene das Oberamt Waldenburg, das Amt Adolzfurt, das Amt Ohrntal und das Amt Kupferzell. Mit der Mediatisierung 1806 entfielen die meisten öffentlich-rechtlichen Funktionen der fürstlichen Verwaltung. Eine grundlegende Umstrukturierung wurde schon wegen der geänderten Aufgaben notwendig. Außerdem lastete auf dieser Verwaltung ein erheblicher Kostendruck, besonders damals, aber auch das weitere 19. Jahrhundert hindurch, der eine Straffung und Verkleinerung der Verwaltung nötig machte. Kurz nach der Mediatisierung trat im Hause Hohenlohe-Schillingsfürst ein weiteres Ereignis ein, das die Verwaltung einschneidend beeinflußte. Im Abtretungsvertrag vom 5. April 1807 überließ Fürst Karl Albrecht III. (1776-1843) zu Hohenlohe-Schillingsfürst seinem Bruder Franz (1787-1841) den östlichen Teil des Fürstentums, die Herrschaft Schillingsfürst. Franz nahm seinen Sitz im durch die Mediatisierung bayerisch gewordenen Schillingsfürst und begründete die jüngere Linie Hohenlohe-Schillingsfürst. Karl Albrecht residierte in Kupferzell, das zunächst Zentrum des westlichen Teils des Fürstentums Hohenlohe-Schillingsfürst wurde. Dieser Teil bildete die spätere Herrschaft Hohenlohe-Waldenburg. Karl Albrecht begründete damit die jüngere Linie Hohenlohe-Waldenburg, die man aber als Fortsetzung der älteren Linie Hohenlohe-Schillingsfürst ansehen muß. Für die Verwaltung bedeutete die Teilung der Linie Hohenlohe-Schillingsfürst, daß sowohl in Schillingsfürst wie in Waldenburg standesherrliche Behörden geschaffen werden mußten. Die Verhandlungen über die Modalitäten der Teilung im einzelnen zogen sich lange hin. Zu einer definitiven Einigung Hohenlohe-Waldenburgs mit Hohenlohe-Schillingsfürst über Details des Abtretungsvertrags von 1807 kam es erst 1841. Inzwischen war Fürst Franz gestorben und Karl Albrecht III. hatte zugunsten seines Sohnes abgedankt. Im Zuge des Verwaltungsumbaus nach der Mediatisierung kam es zu einer erheblichen Reduzierung des Verwaltungspersonals. Von den 33 Beamten und Angestellten 1806 (ohne die ebenfalls besoldeten Pfarrer, Mesner, Zollbeamten, Knechte, Oberjäger und Umgelderheber) blieb nur ein Drittel über das Jahr 1809 hinaus. Einige traten in staatliche (württembergische oder bayrische) Dienste. Andere wurden Mai 1809 (Verlust der Gerichtsbarkeit) "ganz oder teilweise außer Aktivität gesetzt". Die Übernahme fürstlicher Beamte in den Staatsdienst Württembergs, einschließlich der Zuständigkeit für die Pensions- und Gehaltsnachzahlungen, regelte der Künzelsauer Vertrag von 1817 endgültig. Der Rückgang des Personals führte noch nicht zu einer Reduzierung der Anzahl der Behörden, sondern begünstigte zunächst kleinere Verwaltungseinrichtungen, für die der Einmannbetrieb fast typisch wurde. Auf der oberen Verwaltungsebene wurden 1807 drei Behörden eingerichtet: das Oberrentamt als Vorläufer der Domänenkanzlei, die Justizkanzlei und das Kabinett des Fürsten. Sitz des Oberrentamtes war Waldenburg. Leiter wurde der bisherige Hofkammerrat Maurer. Der Name "Oberrentamt" erklärt sich damit, daß es den neu eingerichteten Rentämtern übergeordnet war und die Oberaufsicht über diese ausübte. Die Standesherrschaften bildeten nach der Mediatisierung als Nachfolgebehörden der ehemaligen Regierungen sogenannte Justizkanzleien. Ihnen sprach man hoheitliche Aufgaben zu, die man als Standesherr trotz allem beanspruchte, die allerdings ebenso nachhaltig der neue Souverän für sich vereinnahmte. Schon 1807 hatte sich Fürst Karl Albrecht III. zur Zusammenlegung der hohenlohe-waldenburgischen (also bartensteinischen und waldenburgischen, Schillingsfürst war einem anderen Souverän unterstellt) Justizkanzleien nach Bartenstein entschlossen. Diese gemeinschaftliche Justizkanzlei mußte schon 1809 auf Anweisung des Königs von Württemberg aufgehoben werden. Sein Kabinett, das auch "Sekretariat des Fürsten" genannt wurde, unterhielt Fürst Karl Albrecht III. in Kupferzell, also in seiner Residenz. Als eigenständige Behörde bestand es bis 1823 fort. Der Verzicht auf diese Einrichtung war eine Bedingung für die Rückgabe der Administration der hohenlohe-waldenburgischen Einkünfte durch das kgl. Obertribunal 1823. Der Vertrag Hohenlohe-Waldenburgs mit Württemberg vom 1. September 1829 ließ endgültig kein Kabinett mehr zu. Damit war innerhalb von 15 Jahren die standesherrliche Verwaltung auf der zentralen Ebene erheblich dezimiert worden. Das Oberrentamt blieb hier als einzige Behörde bestehen. Auf der unteren (lokalen) Verwaltungsebene gab es bis zur Mediatisierung vier Ämter und Vogteien. Diese wurden zu Rentämtern umgebildet, die sich im wesentlichen auf die Verwaltung der Domänen und Einkünfte innerhalb einer Region beschränkten. Man begnügte sich mit drei Rentämtern. Der Bezirk Adolzfurt mit Ohrntal wurde zusammengelegt und von einem Rentamt verwaltet. Die neuen Rentämter saßen in Adolzfurt, Kupferzell und Waldenburg. Sie waren der Aufsicht des Oberrentamtes (und später der Domänenkanzlei) unterstellt. Bis 1823 war die beschriebene standesherrliche Verwaltung noch einschneidend durch staatliche Kontrolle und Aufsicht eingeschränkt und nicht voll selbständig. Fürst Karl Albrecht III. hatte hohe Schulden aus der Zeit vor der Mediatisierung. Die Teilung des Lasten mit seinem Bruder Franz und die Umschreibung teilweise auf dessen Herrschaftsteil erwies sich als kompliziert. Eine staatliche - württembergische - Kommission, die sogenannte "Debitkommission", wurde für die Schuldenklärung eingesetzt. Die Schuldsummen der Herrschaft waren durch sie genau festzulegen und die Beträge einzutreiben. Die mit der Schuldenklärung ebenfalls betraute (staatliche) Administrationskommission zeigte die Besitzstände der Standesherrschaft an und protokollierte den Verkauf. Die fürstlichen Einkünfte waren somit einer staatlichen Administration unterworfen, die von 1808 bis 1823 bestand. Während dieser Zeit stellte Fürst Karl Albrecht III. zwei Mandatarien auf, um seine Interessen in den Verhandlungen mit den Kreditgebern und den staatlichen Kommissaren zu vertreten. 1823 wurden Debitkommission und Vermögensadministration des Hauses Waldenburg aufgehoben. Die Administration der fürstlichen Revenuen lag jetzt wieder in den Händen des Fürsten bzw. seiner Verwaltung. Nach Abschluß des Vertrags mit Württemberg vom 1. September 1829 wurde das Oberrentamt in "Domänenkanzlei" umbenannt. Ihr Leiter erhielt in den 1830-er Jahren (spätestens 1838) den Titel "Domänendirektor, Hof- und Senioratsrat". Aufgabe des Domänendirektors wurde zunehmend die Führung von Prozessen der Standesherrschaft, der Haus-, Lehen- und Senioratsgeschäfte sowie der Geschäftskorrespondenz der Domänenkanzlei. Die Geschäfte leitete der damalige Domänendirektor J. L. Krauß von Adolzfurt aus. Er hatte vorher im Rentamt Adolzfurt gearbeitet und ist nach seiner Versetzung nicht umgezogen. Die Tatsache, daß er einige Jahre lang die Geschäfte der Domänenkanzlei von Adolzfurt aus führen konnte, zeigt, wie stark die standesherrliche Verwaltung auf die Person der Beamten hin zugeschnitten war. Wegen seiner beharrlichen Weigerung - zwecks Konzentrierung der Geschäfte - nach Waldenburg umzuziehen entließ ihn Fürst Friedrich Karl I. (1814-1884) schließlich 1842. Grund für die zunehmende Konzentrierung der Geschäfte auf Waldenburg war die von Friedrich Karl I. bekämpfte "Zertrennung wichtiger Akten, dokumente und Bücher". Die Verwaltung bestand zu dieser Zeit aus sechs Beamten: einem Direktor (G. F. Krauß) und einem Sekretär (K. Dicenta) in der Domänenkanzlei, einem Kassier (Friedrich Pahl), einem Domänen- (W. Krauß) und einem Lehensverwalter beim Rentamt sowie einem Leiter der Forstverwaltung (K. Weiß). Neben den Beamten gab es noch einige Hilfskräfte. Die entscheidenden Veränderungen vollzogen sich auf der unteren Verwaltungsebene, also bei den Rentämtern. 1823 wurden die Rentämter Kupferzell und Adolzfurt im Zuge von Personaleinsparungen aufgelöst, 1838 aber wieder eingeführt. Eine neue Konzentrierung führte Fürst Friedrich Karl I. 1841 durch: alle Rentämter wurden zu einem vereinigt, dem Rentamt Waldenburg. Die Beamten arbeiteten allerdings weiterhin in Kupferzell und Adolzfurt, wo sie nun aber nicht für eine Region in allen Sachgebieten zuständig waren, sondern für das Waldenburger Rentamt Sachgebiete (sogenannte "Branchen") übernahmen. Dieses vereinigte "Fürstliche Rentamt" in Waldenburg (und den "Außenstellen" in Kupferzell und Adolzfurt) wurde im Zuge weiterer Verwaltungsvereinfachungen März 1852 aufgelöst. Die verbliebenen rentamtlichen Aufgaben übernahm die Domänenkanzlei. Die untere lokale Verwaltungsebene entfiel damit. Restfunktionen wurden von der Behörde der oberen, der Domänenkanzlei, übernommen. Ein vergleichbares Schicksal nahm die hohenlohe-waldenburgische Forstverwaltung. Mit dem 01. Januar 1843 hatte die Standesherrschaft die Forstgerichtsbarkeit und die Forstpolizei im waldenburgischen Bereich vom Staat Württemberg übernommen. Die neue Oberaufsicht nahm Fürst Friedrich Karl I. zum Anlaß, die Forstverwaltung zu verselbständigen. Bisher war sie Aufgabe des Fürstlichen Rentamts gewesen. Karl Weiß, Oberjäger in Adolzfurt, wurde am 14. November 1843 als Oberförster angestellt. Auch die Forstverwaltung wurde im April 1852 der Domänenkanzlei aufgetragen. Karl Weiß war zugleich fürstlicher Polizeibeamter und Revierförster zweiter Klasse im Staatsdienst. Der Forstverwalter mußte jährlich Bericht an die Domänenkanzlei geben. Seit 1853 kam dieser Verpflichtung Forstassessor August Pahl nach, ein Bruder des Direktors. Er unterstand direkt der Domänenkanzlei und dem königlichen Oberförster F. Lang in Neuenbürg als Leiter der staatlichen Forstverwaltung. Es gab drei Reviere mit je einem Revierförster, denen je vier Huten mit jeweils drei bis vier Markungen (Distrikte) zugewiesen waren. 1869 wurde die Forstverwaltung wieder von der Domänenkanzlei getrennt und von Forstrat F. Lang selbständig übernommen. Aber eine eigentlich selbständige Forstdirektion gab es nie. Die seit den 50-er Jahren angelegten Akten tragen auf den Aktendeckeln die Aufschrift "Fürstliche Verwaltung Hohenlohe-Waldenburg". Damit zeigt sich anschaulich, daß die standesherrliche Verwaltung zu dieser Zeit nur noch aus einer Einrichtung bestand, der Domänenkanzlei. Sie hatte gegen Mitte des Jahrhunderts alle Aufgaben an sich gezogen. Weitere Einrichtungen mußten aus finanziellen Gründen aufgelöst werden. Die Verwaltungsentwicklung der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg im 19. Jahrhundert lief auf eine Konzentration auf eine Behörde hinaus.
b. Leiter und herausragende Bedienstete der Domänenkanzlei Bis zu seiner Pensionierung 1823 leitete der "Erste Rentbeamte und Rechnungsrevisor" Hofkammerrat Maurer (1749-1825) das Oberrentamt. Ihm folgte als erster Rentbeamter Hofkammerrat Nikolaus Fortenbach (geb. 1772). Fortenbach war von Krankheit so gezeichnet, daß er kaum zum Dienst erschien. "Geschäftsführer und dritter Oberrentbeamter" wurde nach Fortenbach Rechnungsrat J. L. Krauß. Als Kanzlist unterstützte ihn Ernst Dederer (geb. 1767, diente seit 1787 in der fürstlichen Verwaltung, beim Oberrentamt seit 1807 bis mindestens 1832). Als die Verwaltungsgeschäfte zunehmend nach Waldenburg verlagert wurden und Krauß sich beharrlich weigerte, nach Waldenburg umzuziehen, wurde er 1842 und August Krauß 1843 vom Fürsten Friedrich Karl I. aus dem Dienst entlassen. Aus anderen Gründen erfolgte zur gleichen Zeit die Entlassung von David Ziegler (1842) und Karl Krauß (1843). Der Bruder von J. L. Krauß, Hofrat Georg Friedrich Krauß (seit 1836 "Domänenrat" in Waldenburg, 1841 zum "Hof- und Kanzleirat" ernannt) folgte 1842 als "Domänendirektor". Er war zusätzlich mit der Besorgung der Administration und Unterverwaltung (ohne Lehnsgefälle) beauftragt. Ein Kassier revidierte die Belege und legte sie dem Hofrat zur Dekretur vor. Die Verwaltung insgesamt bestand damals aus sechs Beamten: Direktor G. F. Krauß und Sekretär Karl Dicenta bei der Domänenkanzlei, Kassier Friedrich Pahl, Domänenverwalter Wilhelm Krauß und ein Lehnsverwalter beim Rentamt sowie Karl Weiß als Leiter der Forstverwaltung. Seit der Pensionierung von Georg Friedrich Krauß (1848) war Domänenrat Friedrich Pahl (geb. 1813, angestellt seit 1843) Leiter der Domänenkanzlei. Er gehörte außerdem dem von Fürst Friedrich Karl I. geleiteten Bezirkswohltätigkeitsverein für Hohenlohe-Waldenburg als Ausschußmitglied und Rechner an. Pahl wurde 1854 zum Domänendirektor ernannt und war als solcher bis zu seiner Pensionierung 1870 tätig. Alexander Ackermann wurde als sein Assistent in Rechnungs- und Ablösungsgeschäften 1852 eingestellt. 1858 erhielt der Kassenführer auch die Zuständigkeit für die Buchhaltung. 1859 schon wurde Ackermann entlassen, da seine Stelle entbehrlich schien. Von 1842 bis mindestens 1848 war Karl Dicenta als "Kabinetts- und Domänenkanzleisekretär" tätig. 1848 wurde der Waldenburger Renovator Maulbetsch als Domänenkanzleisekretär eingestellt. Er scheint nur kurze Zeit geblieben zu sein. Joseph Werner (geb. 1804) übernahm 1840 die Aufgabe als Kanzlei-, Rent- und Forstamtsdiener in Waldenburg. Auf eigenen Wunsch wurde er 1853 vom Dienst entbunden. Ihm folgte als Kanzleidiener Friedrich Nagel (1799-1875), seit 1840 Amtsdiener in Kupferzell. Nagel diente von 1853 bis zu seinem Tod als Kanzleidiener und Schloßaufseher. Hermann Wüllenbücher (1813-1868) löste als Rechner Friedrich Pahl 1859 ab, der von Kupferzell nach Waldenburg versetzt wurde. Wüllenbücher war seit 1853 Kabinettssekretär des Fürsten in Kupferzell. Er erreichte jetzt die Beförderung zum Rentbeamten und übernahm von Ackermann die Kassen- und Buchführung. Als "Rentamtassessor" leitete er sie bis zu seinem Tod. Domänensekretär wurde 1860 der bis dahin als Buchhalter beschäftigte Johann Heinrich Schongar. Schon 1861 folgte diesem Kanzleiassistent Robert Gustav Wüchrer, welcher 1864 zur Bahn abwanderte. Für die Buchhalteraufgaben wurde 1866 provisorisch Domänenkanzleiassessor Gäußler eingestellt, dem schon 1867 Rentamtmann Hummel nachfolgte. Als Kanzleigehilfe diente von 1866 bis nach 1868 Georg Hagelstein. Wüllenbüchers Nachfolger Joseph Ferdinand Maier (geb. 1830), angestellt als Assistent und Buchhalter, wurde 1868 zum Domänenrat ernannt. Als Rentamtmann und Lehenskassier war er auch mit der "Fürstlichen Kabinettskanzlei" betraut. Die Hof- und Jagdkasse wurde 1868 mit der Kabinettskanzlei vereinigt. Maier war ebenfalls für das Archiv verantwortlich. Schon im September 1869 trat er aus dem Dienst. Den zweiten Archivschlüssel besaß Carl Hummel (1826-1901), angestellt seit 1854 als Buchhalter und Assistent und seit 1867 als "Rentbeamter mit Buchhalterarbeiten". Als er April 1881 zum Rechnungsrat ernannt wurde, gab er seine Aufgabe als Rechner der Rentamts- und Hofkasse an Christian Otto ab. 1887 ging er in Pension. Revierförster Carl Vötter (geb. 1838) erhielt am 1. April 1870 die Ernennung zum Domänendirektor. Bis 1903 stand er der nun als "Domänendirektion" bezeichneten Domänenkanzlei vor. Domänensekretäre waren unter ihm Louis Kröll (1869-1873), Georg Kinzy (1873/74), Theodor Freiherr von Gemmingen (1874-1880) und Christian Otto. Kanzleigehilfe war von 1871 bis nach 1889 Christian Rittmann (geb. 1829). Christian Otto (1856-1916), angestellt seit 1880 als Domänenkanzleisekretär, avancierte 1881 zum Geschäftsführer des "Rentamts Waldenburg" (=Kassenverwaltung). Er führte den Titel "Domänenkanzleiassessor". Otto war Rechner des Rentamts und der Hofkasse. Auch die Führung der Jagdkasse unterstand ihm. Als Nachfolger Vötters wurde er 1904 zum Domänenrat und 1909 zum Domänendirektor befördert. Bis zu seinem Tod im Juni 1916 stand er der Kanzlei vor. Ihm zur Seite stand Kanzleiassistent Matthias Hess (1854 -1922), 1897 als Kanzleigehilfe eingestellt und ca. 1914 zum Rechnungsrat befördert. Georg Keim diente von 1913 bis 1922 als Amtshilfe. Konrad Stelzer, seit 1914 Forstverwalter, seit 1916 unter dem Titel "fürstlicher Oberförster", wurde 1919 zum Domänendirektor ernannt. Im Februar 1922 erfolgte seine Entlassung, da Fürstin Therese (gest. 1927) ihn vor Gericht verklagt hatte. Rentamtmann Heinrich Fritsch, Rentamtkassier und bisheriger Vertreter Stelzers, war sein Nachfolger. 1924 zum Domänenrat ernannt, führte Fritsch die Geschäfte der fürstlichen Verwaltung unter dem jungen Fürsten Friedrich Karl III. (1908-1982) bis nach dem Zweiten Weltkrieg. Ihm zur Seite stand Rechnungsrat Bacher (um 1938). Als Vertreter von Fürstin Therese ist Fritsch bei der Veräußerung des niederbayerischen Schloßguts und Granitwerkes Eberhardsreuth (1924) maßgeblich beteiligt. Er unterstützte den Fürsten ebenfalls bei der Führung der Gaukasse des NDA (Nationaler Deutscher Automobilclub), Ortsgruppe Waldenburg, dessen Präsident Friedrich Karl III. war.
2. Zur Geschichte des Bestandes: Die Behördengeschichte der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg im 19. Jahrhundert läßt sich mit der Feststellung zusammenfassen, daß sich allmählich die Verwaltung auf eine Einrichtung konzentrierte. Die vielen Behörden der Standesherrschaft um 1806 wurden nach und nach aufgelöst und die verbliebenen Aufgaben der Domänenkanzlei übertragen. Die Domänenkanzlei war gegen Ende des Jahrhunderts maßgebliche und fast einzige Behörde der Standesherrschaft. Mit ihren Aufgaben übergaben die aufgelösten Behörden ihre Akten an die Domänenkanzlei. Hier wurden diese teils fortgeführt, teils in der Altregistratur abgelegt, aber auch teilweise in kleinere Bestandteile aufgelöst und in entsprechende Akten der Domänenkanzlei eingegliedert. Dies passierte schon mit dem Schriftgut der infolge der Mediatisierung 1806 aufgelösten Behörden. So vermischte sich im Zuge der Behördenauflösungen des 19. Jahrhunderts das Schriftgut unterschiedlicher Verwaltungseinrichtungen und unterschiedlicher Entstehungsprovenienzen in der Domänenkanzlei. Auch archivisch kam es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer Konzentration, zur Eingliederung fast aller Provenienzen in eine Registratur bzw. ein Archiv. Die Akten des Oberrentamts (also die älteste Überlieferungsschicht der Domänenkanzlei) sind äußerlich am typischen Eingangsvermerk (Numerum Rerum Cancellarium) und an der Quadrangulierung der einzelnen Blätter erkennbar. Die Quadrangulierung im Oberrentamt erfolgte typischerweise auf der oberen Blattseite in der Mitte mit fetter Tinte. Bei der ersten Behördenzusammenlegung in den zwanziger Jahren (Auflösung des Kabinetts, erste Aufhebung der Rentämter Adolzfurt und Kupferzell etc.) wurden die Akten der aufgehobenen Behörden aufgelöst und einzelne Schriftstücke oder Unterfaszikel in Akten des Oberrentamts mit gleichem oder ähnlichem Inhalt eingefügt. So wurden Akten aufgefunden, deren Schriftstücke von vier verschiedenen Provenienzen stammten, z.B. Administrationskommission, Rentamt Waldenburg, Sekretariat des Fürsten und Oberrentamt. Solche Provenienzvermischungen innerhalb einer Akte sind bei der archivischen Bearbeitung korrigiert worden. Einige Aktendeckel tragen den Vermerk "Kabinettsakten". Ein noch erhaltenes Repertorium zu diesen "Kabinettsakten" wurde 1841/42 von David Ziegler angelegt. Die Laufzeiten der erfaßten Akten reichen nicht über 1829 hinaus. Man vermutet zunächst Akten mit der Provenienz Kabinett (=Sekretariat des Fürsten) in Kupferzell. Aber es liegt kein ehemaliger Provenienzbestand vor. Unter den "Kabinettsakten" sind Akten verschiedener Provenienzen nachweisbar. Sie wurden im Kabinett, also in den Räumen des Fürsten, aufbewahrt. Es liegt ein Auslesearchiv vor, das später wieder mit den übrigen Verwaltungsakten vereint wurde. Es sind also auch (frühe) Akten des Oberrentamtes bzw. der Domänenkanzlei der Entstehungsbehörde entzogen, separiert und im Kabinett verwahrt worden. Mit Auflösung des vereinigten "Fürstlichen Rentamts" 1852, das aus der Zusammenlegung der Rentämter Kupferzell, Adolzfurt und Waldenburg entstanden war, kam wieder eine größere Menge von fremden Akten in die Domänenkanzlei. Auch diese wurden entweder abgelegt, weitergeführt oder als Einheit aufgelöst und in entsprechende Akten der Domänenkanzlei schriftstückweise eingegliedert. Die Akten der Domänenkanzlei dieser Zeit haben typische Signaturen, die auf der Lokatur basieren. Diese Signaturen geben den Kasten (=Schrank), das Fach und die Faszikelnummer an. Und zwar den Kasten in römischen, Fach und Faszikel in arabischen Ziffern. Die Akten des vorliegenden Bestandes enthalten z. T. auch Signaturen anderer Provenienzen als Vorsignaturen. Für die Rentämter Adolzfurt und Kupferzell wurden keinerlei Ordnungsnummern mehr aufgefunden. Die Signaturen des Rentamts Waldenburg sind an ihrem hellblauen trapezförmigen Aufkleber erkennbar, auf dem die Ordnungsnummer und der Akteninhalt vermerkt wurden. Das Ordnungsschema läßt sich anhand des erhaltenen Repertoriums aus den 1840-er Jahren nachvollziehen. Es bestand aus einer Kombination von römischen und arabischen Ziffern sowie Kleinbuchstaben. Die Akte mit der Signatur IV a 1 beinhaltet z. B. die "Ausübung des Rechts der Personalexekution 1843". Auf den Deckeln unten links befindet sich die Lokatur des Rentamts mit Kastenangabe in Buchstaben, Fach- und Faszikelangaben in arabischen Ziffern. Die Angaben aus der Zeit vor der Auflösung des Rentamts (1852) könnten von Georg Friedrich Krauß stammen, der seit 1836 die Rentamtsregistratur bearbeitete und unter dessen Leitung 1844 eine rentamtliche Registratur in Waldenburg eingerichtet wurde (vgl. Bü 912). Die Lokaturen bzw. Signaturen der Domänenkanzlei unterscheiden sich von denen des Rentamts Waldenburg oder rentamtlichen rein äußerlich nur an der Kastenangabe in römischen Zahlen statt in Buchstaben. In den 70-er Jahren kamen in der Domänenkanzlei neue Aktendeckel auf, die nicht mehr Domänenkanzlei als Entstehungsbehörde angeben, sondern die "Fürstliche Verwaltung Hohenlohe-Waldenburg". Die Zusammenlegung und die Reduktion der Behörden begründete diese neue Aktengestaltung. Besonders die Lokatur der Domänenkanzlei ist auf den vorhandenen Deckeln noch bis etwa 1870 angegeben. Auf Aktendeckeln nach 1870 fehlen solche Lokaturangaben. Um das Jahr 1872 finden sich Aktendeckel in rosa Farbe mit der Aufschrift "Verwaltung des Erbprinzen". Es handelt sich um das Büro des späteren Fürsten Nikolaus, der nach seiner Heirat 1869 im Waldenburger Schloß wohnte und dort die Domänensekretäre seines Vaters, insbesondere Sekretär Kröll, für seine Vermögensverwaltung heranzog. Kurz nach der Jahrhundertwende, als die Akten der Domänenkanzlei mit einem vorgedruckten Aktendeckel in hellblauer Farbe ausgestattet waren, wurde handschriftlich oben mittig eine Zählung "Nr. Zahl" vorgenommen. Da diese Zählung weit ins Dreistellige geht, könnten sämtliche Akten der laufenden Registratur durchnumeriert worden sein. Ob der Grund eine neue Gliederung war, ließ sich nicht ermitteln. Diese Zählung ist im Findbuch unter den Vorsignaturen angegeben. Zahlreiche Hinweise auf Aktenabgaben und Registratur- sowie Archivverlagerungen existieren (Kapitel IV. 11 "Archiv und Registratur"). Öfters kam es zum Aktentausch mit Schillingsfürst. In den 1830-er und 1840-er Jahren war die Bearbeitung des Archivs Aufgabe von Georg Friedrich Krauß. 1842 entstand ein Abgabeverzeichnis über Mannlehenakten (vgl. Bü 931). Im gleichen Jahr begann die Rückführung der Akten des entlassenen Domänendirektors J. L. Krauß aus Adolzfurt, die sich über Jahre hinzog (vgl. Bü 933). Seit 1845 wurde Sekretär Karl Dicenta mit der Ordnung beauftragt. Rubrikenaufstellungen und Registraturpläne existieren aus dieser Zeit (vgl. Bü 937). 1848 wurde ein neues Verzeichnis für die Registratur der Domänenkanzlei angefertigt. Daneben finden sich Bemerkungen zu den vorhandenen Archiven und Registraturen (Bü 942). Das Repertorium der Akten im Haupt- (=Mittleres Archiv), Oberen und Unteren Archiv von 1849 ist erhalten (vgl. Bü 945). Bei den Registraturen handelt es sich um die Kabinettsregistratur (im Sinne von Archiv), Domänenkanzleiregistratur und Rentamtsregistratur. 1869 wurde die sogenannte Ältere Registratur, die im Anhang des Repertoriums der Hauptregistratur von 1869 erhalten blieb, verlagert. 1887 wurde die Registratur ins "Untere Archiv" eingegliedert. Selbst diese Strukturen (die Trennung in die drei genannten Archive) sind im 20. Jahrhundert verlorengegangen. Kurz nach Kriegsende 1945 wurde das "Archiv Waldenburg" nach Neuenstein ins Hohenlohe-Zentralarchiv verlagert. Dieser Bestand vereinigte alles, was in Schloß Waldenburg aufgefunden werden konnte. Darunter waren zum verhältnismäßig großen Teil völlig unstrukturierte Unterlagen. Eine grundlegende archivgerechte Bearbeitung war dringend geboten.
3. Bearbeitung des Bestandes: Das Material aus dem Archiv Waldenburg wurde in den 1950-er Jahren nur dürftig erfaßt und signiert. Die provisorische listenartige Verzeichnung bezog außerdem nicht das gesamte, sondern in der Regel nur das noch strukturiert vorliegende Material ein. Die Liste (um mehr handelte es sich nicht) enthielt einen knappen, häufig dem Aktendeckel entnommenen Titel und eine nicht immer zuverlässige Laufzeit. Sie ordnete die Akten entsprechend einer aufgepfropften Systematik und berücksichtigte Provenienzzusammenhänge überhaupt nicht. Innerhalb einer Gruppe der Systematik war das Material rein akzessorisch, also so, wie man es vorfand, angeordnet. Für die Signatur wurde ein System aus römischen Ziffern (I bis XXVI), Großbuchstaben und arabische Ziffern verwendet. Da die Benutzung dieses Materials über vier Jahrzehnte entsprechend dieser Signatur erfolgte, wird im vorliegenden Findbuch diese als Vorsignatur stets angegeben. Zur Vorbereitung der dringend notwendigen provenienzgerechten und archivischen Bearbeitung des sehr umfangreichen Bestandes wurde das Archiv Waldenburg in den 1980-er Jahren von einer ABM-Kraft nach dem Schnittjahr 1806 (Mediatisierung) in zwei Teilbestände aufgegliedert. Der Bestand mit den Laufzeiten vor 1806 wurde "Archiv Waldenburg: Alt" genannt, der mit den Laufzeiten nach 1806 entsprechend "Archiv Waldenburg: Neu". Mit der Aufgliederung des Archivs Waldenburg in zwei "handlichere" Teile war eine wichtige Voraussetzung für die provenienzgerechte Bearbeitung geschaffen. Diese konnte jedoch erst nach der Bewilligung einer eigenen Kraft des gehobenen Dienstes durch die Kulturstiftung für zwei Jahre ab Oktober 1986 erfolgen. Das Vorgehen zur Bildung des vorliegenden Bestandes setzte logischerweise die Sichtung (und Provenienzbestimmung) des gesamten vorhandenen Materials ab 1806 voraus, insgesamt ca. 70 lfd. m. Der Anteil des bereits in der Liste berücksichtigten Materials betrug 54 lfd. m. Weitere 16 lfd. m. Unterlagen des "Archivs Waldenburg: Neu" lag seit Jahrzehnten ohne jede Struktur verstreut im Magazin oder konnte bei einer gezielten Aktenaussonderung im September 1997 auf dem Dachboden des Waldenburger Schlosses (ca. 1,5 lfd.m.) gefunden und dem Bestand noch zugeordnet werden. Die Bestimmung der Provenienzen war nicht einfach. Sie konnte nicht wie sonst üblich durch Trennung nach Aktendeckeln und Signatursystem erfolgen. Denn in der Masse waren es Aktendeckel der "Fürstlichen Verwaltung", Akten aus einer Zeit, als alle Behörden in der Domänenkanzlei aufgegangen waren. Die Provenienz war nur sehr aufwendig durch Analyse der Adressaten auf den einzelnen in der Akte enthaltenen Schreiben zu eruieren. Dabei wurde provenienzfremdes Material identifiziert, separiert und eigens (als eigene Einheiten) verzeichnet. Besonders schwierig wurde die Einordnung des in den 50-er Jahren noch nicht erfaßten Materials, da hier meist Aktendeckel und auch Aktenzusammenhänge verlorengegangen waren. Um sich die Arbeit mehrmaligen Aushebens und Ansehens der Akten zu ersparen, wurde das gesamte Material bei der Provenienzbestimmung gleichzeitig entsprechend den archivischen Erfordernissen erschlossen. Nach Abschluß der Provenienzbestimmung und Erschließung (in einem Arbeitsgang) aller Unterlagen des "Archivs Waldenburg: Neu" wurde die Provenienz Domänenkanzlei herausgezogen und der Provenienzbestand "Domänenkanzlei" gebildet. Für die Zuordnung fortgeführter Akten war das Prinzip maßgeblich, daß, wenn eine Akte in einer Nachfolgebehörde nur unwesentlich fortgeführt worden war, diese bei der Entstehungsbehörde belassen wurde. Dadurch wurden auch die Bestände kleinerer Behörden aufgewertet, die sonst Splitterbestände geworden wären. Bei maßgeblicher Fortführung jedoch ist die Akte der Nachfolgebehörde zugeordnet worden. Eine Regelung meistens zugunsten der Domänenkanzlei. Ein weiteres Prinzip war, den Bestand Domänenkanzlei als Auffangbecken für Akten zu nehmen, die ansonsten Splitterbestände gebildet hätten. Der umfassende Charakter dieser Behörde erlaubte die themengemäße Eingruppierung solcher Akten. Die Splitterprovenienz ist dann im Findbuch angegeben. Dies gilt etwa für die wenigen Unterlagen eines "Fürstlichen Sekretariates" unter Fürst Friedrich Karl I. in den 1850-er Jahren. Eine beträchtlichere Gruppe bilden die Handakten von Beschäftigten der fürstlichen Verwaltung. Hier müßte man konsequenterweise für jeden Beschäftigten eine selbständige Provenienz annehmen, was eine unhaltbare Zersplitterung nach sich ziehen würde. Wie bei anderen hohenlohischen Domänenkanzleien wurden die Handakten der Domänenkanzlei (Gruppe XVII des Findbuches) zugeordnet. Für folgende Beschäftigte sind Handakten vorhanden: - Stadtvogt und Verrechner Christoph Dicenta. Er arbeitete im Rentamt Waldenburg von 1809 bis 1818. Dicenta kontrollierte die Güterveränderungen und führte die Grund - und Lagerbücher sowie die Heberegister. - Oberrentbeamter Nikolaus Fortenbach. Er war Kollegiumsmitglied beim Oberrentamt und Hofgeneralkassenverwalter bis ca. 1823. - Johann Michael Knörzer. Er war letzter Leiter der gemeinsamen Regierung Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst ("Kollegium"). Nach 1810 saß er für waldenburgische Aufträge in Schillingsfürst, da er in Württemberg Hausverbot hatte. Weiteres Material befindet sich im Archiv Schillingsfürst. - Obertribunalrat Carl Joseph von Abele, Justizrat bei der Regierung Hohenlohe-Waldenburg, war seit 1823 bis zu seinem Tod 1835 Obertribunalrat in Stuttgart. - Oberjustizprokurator Himberger. Er war Generalagent des Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg beim Gerichtshof in Ellwangen (von ca. 1822 bis zu seinem Rücktritt 1847). Eine zweite Gruppe eingegliederter Kleinprovenienzen bilden die vielen Vormundschafts- und Vermögensverwaltungen von Fürstinnen und Prinzen bzw. Prinzessinnen des Hauses Hohenlohe-Waldenburg. Für sie ist ein eigener Gliederungspunkt (XVIII des Findbuches) vorbehalten. Diese Verwaltungen wurden in der Regel von Mitgliedern der Domänenkanzlei ausgeführt, so daß kein provenienzfremdes Material vorliegt. Es sind im Einzelnen: - die Vermögensverwaltungen der beiden Fürstinnen Therese (Frau Fürst Friedrich Karls I.: 1816-1891, Frau Fürst Friedrich Karls II.: 1869-1927). Sie wurden von Beschäftigten der Domänenkanzlei durchgeführt und umfaßten v. a. Steuerangelegenheiten, Bankverkehr, Versicherungen und Verwaltung der Weinberge. Fürstin Therese (= 1927) hatte seit etwa 1910 die Verwaltung Hohenlohe-Waldenburg geleitet, da sich ihr Mann hieraus immer mehr zurückzog. Die Verwaltung von Laurach und des Schloßguts Eberhardsreuth lag ebenfalls in ihren Händen. Der Schriftverkehr zwischen Therese, dem Domänenrat Fritsch und den Behörden ist in der Vermögensverwaltung Therese enthalten. - die Vormundschafts- und Vermögensverwaltung der Prinzessin Sarah-Marie (1885-1938). Sie war eine Tochter des Fürsten Nikolaus und wurde nach dem frühen Tod ihrer Eltern unter die Vormundschaft des Fürsten Albert zu Hohenlohe-Jagstberg gestellt. Nach dessen Tod 1898 wurden die von ihm geführten Akten von der Zivilkammer des Landgerichts Schwäbisch Hall an Fürst Friedrich-Karl II. als den neuen Vormund übergeben. Die Vormundschafts- bzw. nach Erreichen der Volljährigkeit die Vermögensverwaltung der Sarah Marie, nahm Domänendirektor Vötter wahr. Die Vormundschafts- bzw. Vermögensverwaltung enthält v. a. Akten zur Bewirtschaftung des Nachlasses von Fürst Nikolaus auf Markung Eschenau, über Wertpapiere, Steuerangelegenheiten und Erbansprüche auf den Esterhazy`schen Fideikommiß. - die Vermögensverwaltung der Prinzessin Katharine. Sie war die Schwester Fürst Friedrich Karls I. und heiratete in erster Ehe den Grafen von Ingelheim, in zweiter den Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen. Die anfallenden Geschäfte in Finanzangelegenheiten wurden zunächst von der hohenzollerischen Verwaltung bzw. der fürstenbergischen Domänenkanzlei in Bistriz geführt. Ab 1853 übernahm diese die fürstliche Verwaltung Hohenlohe-Waldenburg, insbesondere Hofrat Friedrich Pahl. - die Verwaltung des Erbprinzen Nikolaus (1841-1886). Sie umfaßte die Hofhaltung des Erbprinzen, von seiner Heirat 1869 mit Sarah geb. Prinzessin von Esterhazy bis zu seiner Regentschaftsübernahme 1884. Während sein Vater von Kupferzell aus regierte, residierte er auf Schloß Waldenburg. In den Pacht- und Verkaufsakten erscheint die "Verwaltung des Erbprinzen" als Käufer. Die Vermögensangelegenheiten wurden vom Sekretär der Domänenkanzlei, Louis Kröll, verwaltet. Die Akten sind an den Umschlägen in Rosa und an der Aufschrift "Verwaltung des Erbprinzen" leicht erkennbar. - die Vermögensverwaltung der Fürstin Leopoldine (gest. 1844). Zu den Akten existiert ein Aktenverzeichnis, das von ihrem Sohn, Fürst Friedrich Karl I., angelegt worden ist. Es enthält die Rubriken A Rechnungen, B Erbangelegenheiten und D Korrespondenz, wobei die Trennung teilweise verschwommen bleibt. Es sind auch Erbschaftsverzeichnisse vorhanden, die erst nach Leopoldines Tod angelegt wurden. Da die Domänenkanzlei Waldenburg noch heute existiert und Akten hervorbringt, war es sinnvoll, für den vorliegenden Bestand eine zeitliche Zäsur zu setzen und zukünftig angebotenes Material der Domänenkanzlei einem neuen Bestand (Domänenkanzlei II) zuzuordnen. Als Zäsur wurde das Jahr 1945 bestimmt. Mit den 20er Jahren wird das Aktenschriftgut im vorliegenden Bestand seltener. Für die Zeit nach 1924 liegen nur 124 Akteneinheiten vor, während insgesamt 5200 Einheiten im "Archiv Waldenburg: Neu" existieren. Es ist sichergestellt, daß kein weiteres Material in der fürstlichen Verwaltung aus dieser Zeit existiert. Im 2. Weltkrieg wurde die laufende Registratur in Waldenburg ausgebombt. Nichts mehr blieb erhalten, was nicht schon in die Altregistratur gelangt war. Das vorliegende Findbuch gibt unter einer gesonderten Rubrik alle wichtigen (Vor-) Signaturen an. Zur Nachvollziehung von Quellenzitaten in der Literatur nach 1945 dienen die archivischen Signaturen aus den 50-er Jahren. Die ursprüngliche Ordnung lassen die Signaturen (Lokaturen) der Domänenkanzlei und als Vorsignatur die Signatur des Rentamts Waldenburg bzw. des Kabinetts noch teilweise erkennen. Die Domänenkanzlei hat seit 1852 als alleinige Zentralbehörde zahlreiche Akten aus Vorgängerbehörden (Rentämter, Forstverwaltung) weitergeführt. In diesen Fällen wird im Findbuch auf die Vorgängerbehörde unter "Vorakten" verwiesen. Eine parallele Benutzung der Bestände Rentamt Adolzfurt, Rentamt Kupferzell, Rentamt Waldenburg und Forstverwaltung für die Zeit 1806-1852 ist sinnvoll. Die 3166 im vorliegenden Findbuch verzeichneten Akten sind der Rest der Überlieferung einer standesherrlichen Behörde, die von 1806 bis 1945 wirkte. Auch in Zukunft wird sie Akten ausscheiden, die jedoch einem eigenen Bestand vorbehalten sind. Andere Unterlagen sind wohl verlorengegangen oder bewußt kassiert worden. Über den ursprünglichen Umfang der Akten der Domänenkanzlei Waldenburg ist nichts bekannt. Es ist nicht damit zu rechnen, daß weiteres Material aufgefunden werden kann. Die vorarchivische Gliederung der Domänenkanzleiakten ist nicht mehr erkennbar. Ein neues Gliederungsschema mußte entsprechend der Aufgabenverteilung dieser Behörde gebildet werden. Innerhalb der einzelnen Gruppen liegen die Akten chronologisch oder alphabetisch nach Ortsbetreffen. Der Bestand wurde vom Archivangestellten Bernd Geil im Rahmen des von der Kulturgutstiftung geförderten Projekts "Strukturierung und Erschließung der Bestände des Fürstlich Hohenlohe-Waldenburgischen Archivs aus der Zeit nach 1806" in der Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 31. März 1998 erschlossen und gebildet. Er erhielt die Bezeichnung "Wa 215 Domänenkanzlei". Der Bestand umfaßt 3166 Büschel (Bü 1 - 3162, einschl. 5a-Nummern: Bü 1021a, 1138a, 1238a und 2603a) in 37 lfd.m. Neuenstein, im Oktober 1998 Dr. Schiffer
Hinweis: Im vorliegenden online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt benutzbar sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im April 2007 Dr. Schiffer
3166 Bü (37 lfd.m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:39 PM CET