Stoffel Gunndlach, gewesener Forstknecht zu Sindelfingen, zu Stuttgart gef., weil er, nachdem er angesichts der 22jährigen treuen Dienste seines + Vaters Caspar Gundtlach trotz seiner Jugend zu einem Forstknecht zu Sindelfingen bestellt worden war, wider Pflicht und Diensteid aus den herrschaftlichen Wäldern heimlich Reifstangen, Holz und anderes entwendet und zu Stuttgart verkauft hatte, deshalb peinlicher Strafe verfallen, jedoch in Anbetracht seiner Jugend, der langjährigen Dienste seines Vaters und auf die Fürbitten seiner Mutter und seiner Geschwister begnadigt und vor die Wahl gestellt, für das verkaufte Diebesgut Bürgschaft zu leisten, 10 Jahre lang das Fürstentum zu meiden und sich im Umkreis von 4 Meilen nicht niederzulassen, oder aber das Recht zu nehmen, gelobt eidlich, erstere Artikel zu befolgen, und schwört U.