Zum Hintergrund des Streitgegenstands vgl. RKG 2037 (G 597/1822). Es geht hier um einen Kredit von 1620 Rtlr., den die verst. Maria Katharina von Gymnich zu Vlatten, verheiratete von Polheim, vom ebenfalls verst. jül. Pfennigsmeister von Heinsberg (Hinsberg), aufgenommen hat. Sie hat ihrem Gläubiger dafür eine Rente von 81 Rtlr. (zu je 80 Albus) auf die Jahrespacht des Vlattener Hofs verschrieben. Die 1. Instanz urteilte am 8. März 1724, daß von Hettermann als Rechtsnachfolger des Gläubigers die Rente weiterhin erhalten sollte. Ferner wurde dem nunmehrigen Appellanten bei Androhung der Pfändung des Hofs zu Vlatten (Immission) auferlegt, die rückständigen Pachten von jährlich 150 Rtlr. an seinen Schwager von Polheim zu zahlen, vorbehaltlich seiner Regreßforderung gegen diesen. Das RKG revidiert am 21. März 1729 das Urteil der Vorinstanz, kassiert deren „Attentate“ und urteilt, daß der Appellant, so lange von Hettermann aus den Pensionen des Vlattener Hofs zu befriedigen ist, die 81 Rtlr. von den 150 Rtlr., die er seinem Schwager von Polheim zahlen muß, abziehen darf.
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Zum Hintergrund des Streitgegenstands vgl. RKG 2037 (G 597/1822). Es geht hier um einen Kredit von 1620 Rtlr., den die verst. Maria Katharina von Gymnich zu Vlatten, verheiratete von Polheim, vom ebenfalls verst. jül. Pfennigsmeister von Heinsberg (Hinsberg), aufgenommen hat. Sie hat ihrem Gläubiger dafür eine Rente von 81 Rtlr. (zu je 80 Albus) auf die Jahrespacht des Vlattener Hofs verschrieben. Die 1. Instanz urteilte am 8. März 1724, daß von Hettermann als Rechtsnachfolger des Gläubigers die Rente weiterhin erhalten sollte. Ferner wurde dem nunmehrigen Appellanten bei Androhung der Pfändung des Hofs zu Vlatten (Immission) auferlegt, die rückständigen Pachten von jährlich 150 Rtlr. an seinen Schwager von Polheim zu zahlen, vorbehaltlich seiner Regreßforderung gegen diesen. Das RKG revidiert am 21. März 1729 das Urteil der Vorinstanz, kassiert deren „Attentate“ und urteilt, daß der Appellant, so lange von Hettermann aus den Pensionen des Vlattener Hofs zu befriedigen ist, die 81 Rtlr. von den 150 Rtlr., die er seinem Schwager von Polheim zahlen muß, abziehen darf.
AA 0627, 2038 - G 598/1823
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1726 - 1768 (1724 - 1728)
Enthaeltvermerke: Kläger: Franz Egon von Gymnich zu Vlatten (Kr. Schleiden), Amtmann von Monschau (Montjoie), seit 1728 Freifrau von der Reck zu Witten, geb. von Gymnich zu Vlatten, und Philippina von Martial, geb. von Gymnich zu Vlatten, (Bekl.) Beklagter: Freiherr von Hettermann, kurpfälzischer Regierungsrat und jül- berg. Hofrat, zu Düsseldorf als Intervenient des Grafen Andreas Ehrenreich von Polheim, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Wilhelm Maximilian Brack 1725 - Subst.: Dr. Johann Eberhard Frech - Subst.: Dr. Philipp Ludwig Meckel 1728 Prozeßart: Appellationis secundae Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf (1720 - 1724) - 2. RKG 1726 - 1768 (1724 - 1728) Beweismittel: Botenlohnschein (Q 15). RKG- „Ulteriores compulsoriales“ vom 28. Aug. 1726 (Q 16). RKG- „Mandatum attentatorum revocatorium sine clausula una cum arctiore inhibitione et citatione ad videndum se incidisse in poenam“ vom 12. Sept. 1727 (Q 19). Rechnung (Q 28). RKG-(Bei-)Urteile vom 17. Juli 1726 und 21. März 1729 (Prot.). Beschreibung: 2 cm, 83 Bl., lose; Q 1 - 28.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:27 MESZ