Friedberg, Burg: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Friedberg bekunden, daß ihre Streitigkeiten mit Burggraf, Baumeister und Burgma...
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649
B 5 Urkunden der Burg Friedberg
Urkunden der Burg Friedberg >> Urkunden
1387 Mai 24
Ausf., Perg., 8 anh. Sg., 2-4 besch., andere verbl.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1387 Freitag vor St. Urbanstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedberg, Burg: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Friedberg bekunden, daß ihre Streitigkeiten mit Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg durch ihre Friedberger Ratsgesellen Konrad 'czu der Czitt' und Heilman Markel und Johann von Holzhausen (Holczhusen), Schöffe der Stadt Frankfurt, und auf seiten von Burggraf und Burgmannen durch Ritter Johann v. Stockheim (Stocheym) und Gilbrecht Wais (Weyse) v. Fauerbach (Fur-) sowie Ritter Wilderich v. Vilmar als zugegebenen (ungeraden) Mann geschlichtet wurden, betreffend: [1] die Einsetzung des Büttels mit Vorschlagsrecht des Burggrafen bzw. der Schöffen [genaue Vorschriften für das Verfahren bei Zustimmung bzw. Ablehnung eines Kandidaten durch die eine oder andere Seite]; [2] die Hinzuziehung eines Henkers auf Kosten des Stadtrats für die Hinrichtung schädlicher Leute. Der Büttel und sein Knecht sind bed- und dienstfrei; [3] Gebühren für den Büttel und/oder seinen Knecht; [4] die Einsetzung, Aufgaben und Eid eines Stadtschreibers; [5] die Entscheidungsfindung von Burggraf und Schöffen bei der Auswahl eines Schreibers; [6] die Dauer eines Gerichtsverfahrens und Beendigung desselben; [7] die Fehden zw. Burgmannen und Bürgern und deren Beendigung; [8] die Verweigerung des Geleits bzw. Schutz und Schirms für Feinde der Burg und der Stadt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stadt Friedberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burg Friedberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad 'zur Zyt'
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heilman Markel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Johann v. Stockheim
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gilbrecht Wais
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Holzhausen, Wilderich v. Vilmar
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Druck: Foltz, UB Friedberg, Nr. 668, S. 360-365.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedberg, Burg: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Friedberg bekunden, daß ihre Streitigkeiten mit Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg durch ihre Friedberger Ratsgesellen Konrad 'czu der Czitt' und Heilman Markel und Johann von Holzhausen (Holczhusen), Schöffe der Stadt Frankfurt, und auf seiten von Burggraf und Burgmannen durch Ritter Johann v. Stockheim (Stocheym) und Gilbrecht Wais (Weyse) v. Fauerbach (Fur-) sowie Ritter Wilderich v. Vilmar als zugegebenen (ungeraden) Mann geschlichtet wurden, betreffend: [1] die Einsetzung des Büttels mit Vorschlagsrecht des Burggrafen bzw. der Schöffen [genaue Vorschriften für das Verfahren bei Zustimmung bzw. Ablehnung eines Kandidaten durch die eine oder andere Seite]; [2] die Hinzuziehung eines Henkers auf Kosten des Stadtrats für die Hinrichtung schädlicher Leute. Der Büttel und sein Knecht sind bed- und dienstfrei; [3] Gebühren für den Büttel und/oder seinen Knecht; [4] die Einsetzung, Aufgaben und Eid eines Stadtschreibers; [5] die Entscheidungsfindung von Burggraf und Schöffen bei der Auswahl eines Schreibers; [6] die Dauer eines Gerichtsverfahrens und Beendigung desselben; [7] die Fehden zw. Burgmannen und Bürgern und deren Beendigung; [8] die Verweigerung des Geleits bzw. Schutz und Schirms für Feinde der Burg und der Stadt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stadt Friedberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burg Friedberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad 'zur Zyt'
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heilman Markel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Johann v. Stockheim
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gilbrecht Wais
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Holzhausen, Wilderich v. Vilmar
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Druck: Foltz, UB Friedberg, Nr. 668, S. 360-365.
Bestellnummer: A 3, Nr. 111/297
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ