Kaiser Konrad II. bekundet, dass Abt Druthmar von Corvey vor ihm mit der Klage erschienen sei, dass die seinem Kloster gehörige Hofe Goddelsheim (Godelevesheim) diesem in früherer Zeit entrissen worden war und er zu diesem Zweck eine Urkunde König Arnulfs vom 10. Juni 888 [Urkunde Nr. 22] vorgewiesen habe, wonach dies Gut in Folge eines Tausches zwischen jenem Kaiser [imperator, obwohl Arnulf damals nur König war] und dem damaligen Abt Bowo von Corvey an letzteres Kloster gelangt sei. In Folge dessen habe der Kaiser dann die Inhaberin des Hofs, die Matrone Alvered, vor sich in den kaiserlichen Palast berufen, wo sie, außer Stande die Ansprüche Corveys in Abrede zu stellen, mit ihrem Sohn Osdag und ihrem Vormund (patrono), Graf Friedrich, dem Abt das Gut zurückgegeben und der Vogt des Klosters Hiddi es für dasselbe in Empfang genommen habe. Später aber habe der Abt auf Anstehen des Kaisers der Alvered jenen Hof Goddelsheim und einen anderen Hof Münd (Gimundia) und einige Familien höriger Leute zu Brumerinchthorp [Wüstung] zu Lehen übertragen und ihrem Sohn den Hof Immighausen (Imminghusun) auf Lebenszeit, oder wenigstens so lange überlassen, bis dass er vom Kaiser in anderer Weise befördert worden wäre. Zeugen u.a.: Erzbischof Humfried (Hunfrid) von Magdeburg, die Bischöfe Mainwerk von Paderborn, Godehard von Hildesheim, Siegfried (Sigifrid) von Münster, der Kanzler Odalric, die Herzöge Bernhard von Sachsen, Adalbero von Kärnten, Ernst (Ernastus) von Schwaben und Liudulf Graf und Stiefsohn des Kaisers. Data kal. iul. indictione XI, anno dominicae incarnationis millesimo XXVIII, anno autem domni Chuonradi secundi regnantis IIII, imperii vero I.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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