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Johann Konrad d. Ä., Johann Anton, Christoph Erhard, Johann Konrad d. J., Reinhold Ludwig, Septimus Gotthilf, Joseph Anton und Sebastian Krafft von Dellmensingen vergleichen sich nach dem Tod des Marx Philipp Krafft über die Verwaltung der allgemeinen Krafft'schen Stiftung. Nachdem man sich auf die Vergleiche vom 11.7.1608 und 1.4.1748 bezogen hatte, waren "Irrungen und Mißhelligkeit" entstanden. Darin war bereits enthalten, dass jeweils der älteste Krafft die Stiftung führen soll und zwei Brüder nicht zusammen die Verwaltung ausüben können. Nun werden neue Regelungen getroffen: 1) Es sollen weder Vater und Sohn, noch zwei Brüder die Stiftungsverwaltung leiten. Verwalter kann nur werden, wer nicht weiter als 12-15 Meilen von Ulm entfernt lebt. Dies war zur Zeit des Hans Ulrich Krafft, Pfleger zu Geislingen, ein Problem gewesen. 2) Militärangehörige sollen in der Höhe der Förderung mit den Studierenden gleichgestelllt werden (200 fl.), mit Ausnahme derer, die in der Ulmer Garnison Dienst leisten. 3) Daher sind dem kaiserlichen Fähnrich Johann Nepomuk Anton Krafft von Dellmensingen 400 fl. nachzuzahlen. 4) Die Stiftungsverwaltung wird Johann Konrad Krafft d. Ä., Amtmann zu Langenau, als derzeitigem Familienältesten angetragen. 5) Sämtliche Stiftungsunterlagen werden nach einer Revision dem Stiftungs-Actuar in sein Wohnhaus gegeben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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