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Fürstl. Münst. Kanzler und Räte tun kund, dass man sich mit der kaiserlichen und hessischen Generalität dahin verglichen hat, dass Mastschweine und zum Ackerbau gehörige Pferde und Ochsen von Plünderung, Kontribution usw. ganz verschont sein sollen.
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Fürstl. Münst. Kanzler und Räte tun kund, dass man sich mit der kaiserlichen und hessischen Generalität dahin verglichen hat, dass Mastschweine und zum Ackerbau gehörige Pferde und Ochsen von Plünderung, Kontribution usw. ganz verschont sein sollen.