Es sei zu wissen, daß zwischen Abt Heinrich Duden auf der einen, Hermann von Merveldt zu Westerwinkel und Hermann Ketteler, Herrn zu Assen und Sythen (Seyten), auf der anderen Seite wegen des 1565 Juli 28 zwischen Abt Hermann und den Diepenbrockschen Erben geschlossenen Vertrages Streitigkeiten und Mißhelligkeiten entstanden sind. Abt Heinrich war der Meinung, daß der Ebdinghof samt den dazu gehörenden Leuten und Gütern bei Werne durch den Tod des Hermann von Merveldt d. J., der ohne Leibeserben in Italien gestorben ist, zur Hälfte an das Kloster heimgefallen ist. Die Gegenpartei hat geltend gemacht, daß die einzige Tochter Hermanns Gertrud, die mit dem genannten Ketteler verheiratet ist und von den Diepenbroicks abstammt [Mutter: Ursula von Diepenbroick], mit dem Gut belehnt werden soll. Man hat jetzt vereinbart, den Streit gütlich beizulegen. Gertrud hat ihre Rechte an ihren Mann und dessen Söhne aus erster Ehe abgetreten. Sie und ihre Nachkommen sollen mit dem Gut behandigt werden. Falls einmal keine Nachkommen in dieser Linie mehr vorhanden sind, fällt das Gut an die Abtei zurück. Bei jeder neuen Behandigung ist die Summe von 40 Reichstalern zu entrichten. Der Hof und die dazu gehörenden Güter sollen beieinander gehalten werden. Die übliche Pacht von drei Reichstalern ist jährlich am 11. November zu bezahlen. Hermann Ketteler wird dem Abt zu Pfingsten und zum 29. September dieses Jahres 325 Reichstaler zahlen. Ketteler wird auch die Belehnung mit den Scheppen'schen Lehen Hermanns von Merveldt und mit dem Mannlehen Heckhof im Stift Münster erhalten. Anwesend waren der Lic. iur. Johann Straitman, Alexander Duden, Richter in Werden, Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts, Hermann Ketteler, Hermanns Sohn, Heinrich Frye, Lic. iur. - Es siegeln der Abt und Hermann Ketteler d. Ä.