Martin Martin von Bretten (Martins Martin von Bretheym) bekundet mit eigener Handschrift, dass er seinen Schwager Martin Hechel von Bretten (Hahel von Bretheim) auf der kurpfälzischen Geleitstraße bei Arheilgen (-heiligen) gefangengesetzt und weggeführt hatte, wodurch er in Ungnade Kurfürst Philipps von der Pfalz geraten war. Auf Ersuchen der Herren und Freunde von Martin hat der Fürst die Ungnade abgestellt. Dafür verpflichtet sich der Aussteller, auf Lebtag in keiner Weisen gegen den Pfalzgrafen und Seinen zu handeln, bei Ansprachen und Forderungen gegen diese den Rechtsgang vor den ordentlichen Gerichten oder dort, wo eine Angelegenheit hingewiesen wird, zu nehmen. Für die Gefangenschaft, in die er durch den pfalzgräflichen Vogt zu Bretten, Junker Jörg Göler von Ravensburg, gekommen war, wird er sich in keiner Weise rächen oder Ansprüche deswegen stellen. Martin kündigt den Verzicht auf Rechtsbehelf oder Appellation gegen diese Verschreibung an und bittet den genannten Vogt um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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