Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Jakob Kleinmann, dessen Ehefrau Else Klestin, Fiels Tochter, und deren ehelichen Erben Hof und Güter zu Gundheim mit dazugehörigen Freiheiten, Gerechtigkeit, Zugehörungen, Behausungen, Äckern, Wiesen und anderen Gütern zu einem rechten Erbe unter folgenden Detailregeln: [1.] Die Hofleute sind dafür verantwortlich, dass die Güter durch Düngen und Arbeit instandgehalten, nicht verkleinert und nicht beschwert werden. [2.] Sie entrichten dem Keller von Alzey eine jährliche Gült von 56 Malter Korn für die obere Flur sowie 57 Malter Korn und ein Viertel Kleie für die untere Flur, woran sie weder Hagel, Heere, noch Minderwuchs oder Ähnliches hindern soll. [3.] Die Güter verbleiben Eigentum des Pfalzgrafen, die Hofleute sind als Knechte zu Gundheim von Bede, Fron und anderen Beschwernissen befreit und stehen unter dem pfalzgräflichen Schirm. [4.] Die Hofleute sind zur Instandhaltung der Gebäude verpflichtet. [5.] Bei Zuwiderhandlungen fallen Hof und Güter an den Pfalzgrafen zurück, der diese weiterverleihen oder selbst bebauen lassen kann, wie er will. Falls dadurch Kosten entstünden, ist dafür anderer Besitz der Hofleute haftbar. [6.] Die Erbpacht beginnt ab dem nächstkommenden (schierst) Mariä Lichtmess [= 2.2.]. Es folgt eine lange Auflistung der Äcker und Güter in Gundheimer, Dalsheimer, Mörstädter und Bermersheimer Mark unter Angabe von Größe, Lage und Anrainern, u. a. das Marienstift zu Worms, der Bischof von Mainz, die Klosterfrauen zu Hochheim [= Maria Himmelskron], die Frauen von Nonnenmünster zu Worms, die Mönche zu Schönau, das Spital zu Laumersheim, die vom Oberstein, die von Otterburg [= Kloster Otterberg], Hans von Flersheim, die von Reipoltskirchen, Götz von Adelsheim. Ein Flutgraben, Wege und Straße werden ebenfalls erwähnt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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