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Klage des Voss ./. Streuning wegen eines gemeinschaftlichen kleinen Platzes
Enthält: Klage des Schusters Voss gegen Knopfmacher Streuning, 1791, wegen eines gemeinschaftlichen "Plätzchens". Anlagen in Abschrift: 1) Vergleich in der Skabinalsache des Kanonikus Crater gegen Fassbinder Eskorte, 1743. 2) Protokoll vom 22. 12. 1790 des Notars Johan Kaspar Bernard Aldendorf. Die Witwe Fassbinder Hancke geb. Elisabeth Eskotte im Beistande ihrer Schwester Frau Kupferschläger Wöhlers, ihres Sohnes Fassbinders Hancke und ihrer Schwiegersöhne, des Kunstdrechslers Freytag junior und des Fassbinders Brinckman lässt ihr Haus auf der Rothenburg Nr. 30 meistbietend versteigern. Der Verkauf ist dreimal durch das Intelligenzblatt und am Morgen durch Ausruf in der Stadt bekannt gemacht. Aus dem Hause beansprucht Johan Herman Lackman als rector vicariae secundae S. spiritus ad S. Lambertum eine Rente. Das Haus wird genau beschrieben; Nachbar ist Kramer Conrad und Schuster Voss. Es wird durch den Stadtauktionator zu 800 Rth. ausgesetzt. Kramer ??? Effting erwirbt es für 805 Rth. für die Eheleute Knopfmacher Herman Streuning und Maria Katharina Notthoff. Zeugen: Stadtprokurator und Fiskal Johan Karl Niedieck und Notar Philipp Brune.