Hans von Stetten, Bürger zu Hall, thut kund und gibt zu rechten Eigen und rechten Wechsel Jten von Weinsperg, Schenk Conrad + ehel. Frau, und ihrem Sohn Schenk Friedrich seinen Theil an der "egarthen" die da stoßet auf die "Furchwiesen" und heißt der Steinackher" und seinen Theil an der Fintwiesen, oberhalb der Margstein, als sie jetzt stehen bis an den Bach und jenseits desselben; dafür gibt im Frau Jte ihre Hofstatt zu Hessenthal, welche an seine Hofstatt stoßt, die etwan voneinander geteilt worden ist und ihren Theil an der Egarthen ob dem "Ernspach", die eine Seite stoßt an des Berlers Acker.