Michel Graf zu Wertheim verpflichtet sich, den Erzbischof von Mainz vier Wochen zuvor zu unterrichten, wenn er die Gülte von 100 Gulden, die Martin von Sickingen für 2000 Gulden von ihm gekauft hat, auslösen will. Martin von Sickingen hatte die Kaufsumme von den 2600 Gulden bestritten, die ihm Erzbischof Berthold von Mainz bezahlt hatte, als er das Schloß Allfeld (Alnfelt) mit allen Obrigkeiten und Rechten, so wie er es Martin von Sickingen auf Wiederkauf am 29. Dezember 1486 verkauft hatte, ausgelöst hatte. Bei dem Verkauf war vereinbart worden, daß Martin von Sickingen im Falle der Wiederlösung dem Erzbischof von Mainz Eigengüter im Wert der Hauptsumme oder dafür gekaufte Gülten zu Lehen aufträgt, wobei die Verkäufer der zu Lehen aufgetragenen Gülten verpflichtet werden sollten, eine etwaige Ablösung dem Erzbischof vier Wochen zuvor anzukündigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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