Verwaltungshof (mit Vorprovenienzen) (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 314
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Zentrale Innenverwaltung >> Verwaltungshof
1573-1924
Überlieferungsgeschichte
Einrichtung Verwaltungshof 1863 im Rahmen der Neuordnung der staatlichen inneren Verwaltung (Auflösung durch Verordnung vom 22.12.1923)
Zur Geschichte des Verwaltungshofs: Der Verwaltungshof war der Nachfolger der durch das Gesetz vom 5. Oktober 1863 über die Organisation der inneren Verwaltung mit Wirkung zum 1. Oktober 1864 aufgehobenen Kreisregierungen, soweit deren Befugnisse nicht den Bezirksämtern, Landeskommissären und Ministerien übertragen worden waren. Er war eine dem Ministerium des Innern nachgeordnete Zentralmittelstelle, welche die Aufgaben einer zentralen Behörde der inneren Verwaltung sowie einer oberen Rechnungsbehörde für dieses Ressort und das der Justiz (einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Staatskasse) in sich vereinigte. Der Verwaltungshof hatte im wesentlichen die Aufsicht über die Amtskassen, die Zentralverwaltungen der Landesstiftungen (Vereinigte Stiftungsverwaltung Baden-Baden, Milde-Stiftungsverwaltung Bruchsal), die Irrenanstalten (Emmendingen, Illenau, Pforzheim, Wiesloch) und die Arbeitshäuser bzw. Erziehungsanstalten (Kislau, Flehingen). Der Sitz des Verwaltungshofs war ursprünglich Bruchsal, später Karlsruhe. Durch die Verordnung des Staatsministeriums vom 22. Dezember 1923 wurde der Verwaltungshof aufgehoben. Seine Aufgaben gingen auf die Ministerien und den Rechungshof über.
Bestandsgeschichte: Der Bestand 314 umfasste ursprünglich 2941 Aktenhefte, die in den Jahren 1888 bis 1924 durch den Verwaltungshof ins Generallandesarchiv abgegeben worden waren. Diese Ablieferungen wurden im Jahr 1952 durch Julius Kastner geordnet und auf Karteikarten verzeichnet, die im Jahr 1968 in Buchform überführt wurden. Von diesen 2941 Akten war nur ein sehr geringer Teil, nämlich 102 Stück, vom Verwaltungshof selbst angelegt worden; die meisten Akten der eigentlichen Provenienz Verwaltungshof sind an seine Nachfolgebehörden gelangt. Der ursprüngliche Bestand 314 beinhaltete somit meist vom Verwaltungshof übernommene Vorakten, nämlich: 1. Vorprovenienzen aus der Zeit des Alten Reichs bis 1806: - Österreichische Regierung und Kammer zu Freiburg (15) - Hessische Regierung zu Darmstadt (1) - Straßburgische Hof- und Rentkammer zu Ettenheim (1) - Kloster St. Blasien (5) - Ritterstift Odenheim (1) - Kurpfälzische Regierung zu Mannheim (3) - Kurpfälzisches Oberamt Ladenburg (1) - Fürstentum Leiningen (3) - Deutschordenskommende Freiburg (1) - Kurfürstentum Mainz: Oberamt und Keller zu Bischofsheim, Keller zu Buchen (3) - Markgräflich Badische geistliche Verwaltung zu Durlach (4). 2. Vorprovenienzen ab 1806: - Badische Zentralbehörden (93) - Badische Kreisregierungen (2543) - Bezirksämter und Domänenverwaltungen (8) - sonstige badische Behörden und Kommissionen, v.a. kirchliche Vermögensverwaltung (19). Diese Vorprovenienzen wurden im Bandrepertorium von 1968 bei den einzelnen Titelaufnahmen vermerkt. Im Jahr 2002 wurden die Akten südbadischer Behörden aus der Zeit ab 1806 an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben. Der Bestandsumfang verminderte sich dadurch um rund die Hälfte. Das dadurch weitgehend ungültig gewordene alte Bandrepertorium von 1968 wurde im Jahr 2022 durch Frau Sigrun Gees elektronisch erfasst. Im Zuge der Redaktionsarbeiten durch den Unterzeichneten wurden einige Nachträge der Endprovenienz Verwaltungshof, die umgekehrt von Freiburg nach Karlsruhe abgegeben worden waren, in den Bestand 314 integriert. Auf die Herauslösung nicht-fortgeführter Vorakten wurde bewusst verzichtet. Die Provenienzhinweise aus dem Findbuch von 1968 wurden bei der Konversion übernommen. Karlsruhe, im Januar 2023 Dr. Martin Stingl (in enger Anlehung an das Vorwort von Julius Kastner 1968)
Einrichtung Verwaltungshof 1863 im Rahmen der Neuordnung der staatlichen inneren Verwaltung (Auflösung durch Verordnung vom 22.12.1923)
Zur Geschichte des Verwaltungshofs: Der Verwaltungshof war der Nachfolger der durch das Gesetz vom 5. Oktober 1863 über die Organisation der inneren Verwaltung mit Wirkung zum 1. Oktober 1864 aufgehobenen Kreisregierungen, soweit deren Befugnisse nicht den Bezirksämtern, Landeskommissären und Ministerien übertragen worden waren. Er war eine dem Ministerium des Innern nachgeordnete Zentralmittelstelle, welche die Aufgaben einer zentralen Behörde der inneren Verwaltung sowie einer oberen Rechnungsbehörde für dieses Ressort und das der Justiz (einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Staatskasse) in sich vereinigte. Der Verwaltungshof hatte im wesentlichen die Aufsicht über die Amtskassen, die Zentralverwaltungen der Landesstiftungen (Vereinigte Stiftungsverwaltung Baden-Baden, Milde-Stiftungsverwaltung Bruchsal), die Irrenanstalten (Emmendingen, Illenau, Pforzheim, Wiesloch) und die Arbeitshäuser bzw. Erziehungsanstalten (Kislau, Flehingen). Der Sitz des Verwaltungshofs war ursprünglich Bruchsal, später Karlsruhe. Durch die Verordnung des Staatsministeriums vom 22. Dezember 1923 wurde der Verwaltungshof aufgehoben. Seine Aufgaben gingen auf die Ministerien und den Rechungshof über.
Bestandsgeschichte: Der Bestand 314 umfasste ursprünglich 2941 Aktenhefte, die in den Jahren 1888 bis 1924 durch den Verwaltungshof ins Generallandesarchiv abgegeben worden waren. Diese Ablieferungen wurden im Jahr 1952 durch Julius Kastner geordnet und auf Karteikarten verzeichnet, die im Jahr 1968 in Buchform überführt wurden. Von diesen 2941 Akten war nur ein sehr geringer Teil, nämlich 102 Stück, vom Verwaltungshof selbst angelegt worden; die meisten Akten der eigentlichen Provenienz Verwaltungshof sind an seine Nachfolgebehörden gelangt. Der ursprüngliche Bestand 314 beinhaltete somit meist vom Verwaltungshof übernommene Vorakten, nämlich: 1. Vorprovenienzen aus der Zeit des Alten Reichs bis 1806: - Österreichische Regierung und Kammer zu Freiburg (15) - Hessische Regierung zu Darmstadt (1) - Straßburgische Hof- und Rentkammer zu Ettenheim (1) - Kloster St. Blasien (5) - Ritterstift Odenheim (1) - Kurpfälzische Regierung zu Mannheim (3) - Kurpfälzisches Oberamt Ladenburg (1) - Fürstentum Leiningen (3) - Deutschordenskommende Freiburg (1) - Kurfürstentum Mainz: Oberamt und Keller zu Bischofsheim, Keller zu Buchen (3) - Markgräflich Badische geistliche Verwaltung zu Durlach (4). 2. Vorprovenienzen ab 1806: - Badische Zentralbehörden (93) - Badische Kreisregierungen (2543) - Bezirksämter und Domänenverwaltungen (8) - sonstige badische Behörden und Kommissionen, v.a. kirchliche Vermögensverwaltung (19). Diese Vorprovenienzen wurden im Bandrepertorium von 1968 bei den einzelnen Titelaufnahmen vermerkt. Im Jahr 2002 wurden die Akten südbadischer Behörden aus der Zeit ab 1806 an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben. Der Bestandsumfang verminderte sich dadurch um rund die Hälfte. Das dadurch weitgehend ungültig gewordene alte Bandrepertorium von 1968 wurde im Jahr 2022 durch Frau Sigrun Gees elektronisch erfasst. Im Zuge der Redaktionsarbeiten durch den Unterzeichneten wurden einige Nachträge der Endprovenienz Verwaltungshof, die umgekehrt von Freiburg nach Karlsruhe abgegeben worden waren, in den Bestand 314 integriert. Auf die Herauslösung nicht-fortgeführter Vorakten wurde bewusst verzichtet. Die Provenienzhinweise aus dem Findbuch von 1968 wurden bei der Konversion übernommen. Karlsruhe, im Januar 2023 Dr. Martin Stingl (in enger Anlehung an das Vorwort von Julius Kastner 1968)
1575 Akten (Nr. 2-3047)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ