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Vorwurf des Kelchdiebstahls gegen die sechzehnjährige Margaretha Wolf aus dem Gothaischen
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Enthält nur: Verhörprotokoll (darin Vermerk über die Folter: "Praesente carnifice et sub tortura: Ist erstlich nur gebunden, aber von ihr gantz nicht geacht worden, sondern gleich wie die Hexen angefangen zu schlaffen also, daß sie der Meister zum 3. und 4ten Mahl hab schütteln undt wecken müssen, derowegen ihr der Krebs doch gar leidenlich angelegt worden, sie hat aber solches gleich fals wenig geacht, sondern nur zu schlafen begehrt."); Schreiben der Gemeinde Krausenheim wegen eines entwendeten Kelchs