Schleppamt Minden (Bestand)
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D 54 D
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) >> 1.2.1. Verwaltung >> 1.2.1.11. Wasserwirtschafts- und Schifffahrtsbehörden
1938-1967
Verwaltung und Geschäftsbetrieb 1945-1967 (34); Personalangelegenheiten 1938-1967 (21); Arbeits- und Sozialwesen 1945-1967 (18); Schleppbetrieb 1945-1967 (67); Statistiken 1945-1967 (25); Liegenschaften 1944-1966 (5).
Bestandsgeschichte: 1914 in Hannover gegründet; 1945 nach Minden verlegt; 1968 aufgelöst.
Form und Inhalt: Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Inbetriebnahme der Strecke Bevergern - Minden des Mittellandkanals verfügt der Minister für öffentliche Arbeiten in Berlin am 2. Oktober 1914 die Errichtung eines Schleppamtes in Hannover. Bereits am 15. Dezember dieses Jahres nimmt das Schleppamt seine Tätigkeit im alten Landratsamt, Wegnerstraße 20 auf. Das Schleppamt untersteht zunächst der königlichen Kanalbaudirektion in Hannover, seit dem 1. April 1924 - nach dem im Jahre 1921 erfolgten Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Reichsschleppbetrieb) - der Wasserbaudirektion Münster, welche das Schleppmonopol für den Mittellandkanal besitzt. Oberster Dienstherr ist zunächst der preußische Minister für öffentliche Angelegenheiten, seit 1921 der Reichsverkehrsminister.
Der räumliche Zuständigkeitsbereich des Schleppamtes erstreckt sich auf den Mittellandkanal von der Abzweigung aus dem Dortmund-Ems-Kanal bei Bevergern bis Hannover-Misburg sowie auf die Zweigkanäle nach Osnabrück, Minden (Weserabstieg) und Linden nebst dessen Leineabstieg.
Zu den Aufgaben des Schleppamtes Hannover gehörten 1914:
1. Die Verfügung über die Schleppboote auf der Strecke von
Bevergern bis Hannover und den zugehörigen Zweigkanälen
2. Die Anmietung von Aushilfsbooten
3. Die Annahme und Entlassung des vertraglich oder gegen
Tagelohn einzustellenden Betriebs- und Büropersonals sowie der
Abschluss der einzugehenden Verträge
4. Die Anweisung der Löhne und Monatsvergütungen für das Büro-
und Betriebspersonal und sonstige Beträge
5. Die Entscheidung über Schadensersatzansprüche bis zu 50.000
Mark sowie die Anweisung dieser Beträge
6. Die Untersuchung und Erledigung von Unregelmäßigkeiten im
Schleppbetrieb sowie die Entscheidung über Beschwerden in
erster Instanz
7. Die Unfallversicherung des Schleppbetriebspersonals nach
Maßgabe des § 626 der Reichsversicherungsordnung
Nach der totalen Zerstörung der Betriebsgebäude im Zweiten Weltkrieg wird das Schleppamt von Hannover nach Minden verlegt. Die vorgesetzte Behörde ist die Hauptverwaltung des Bundesschleppbetriebes auf den westdeutschen Kanälen in Münster. Oberster Dienstherr ist der Bundesminister für Verkehr. Über den Aufgabenbereich des Schleppamtes Minden ließ sich nichts ermitteln. Er ergibt sich unter Umständen aus dem vorliegenden Aktenbestand. Durch Bundesgesetz vom 1. Januar 1968 wird das staatliche Schleppmonopol auf den kanalisierten Binnenwasserstraßen aufgehoben und damit auch das Schleppamt Minden aufgelöst.
Die nachstehend verzeichneten Akten haben eine Gesamtlaufzeit von (1914-1927) 1945-1967. Bei ihrer Aussonderung im Herbst 1971 durch Herrn Dr. Wehlt wurden anhand des Aktenverzeichnisses noch in der Altregistratur große Teile des Bestandes kassiert. Von den in das Staatsarchiv übernommenen Akten sind während der Verzeichnungsarbeiten nur noch wenige Stücke kassiert worden.
Detmold im Mai 1974
gez. Kohl
Ergänzung:
1905 wurde vom preußischen Landtag das Gesetz über die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen verabschiedet. Dieses beinhaltete u. a. die Einführung des sogenannten Schleppmonopols. Dieses besagte, dass auf Binnengewässern verkehrende Schiffe ohne eigenen Antrieb - zum Beispiel antriebslose Lastenkähne - nur von sogenannten staatlichen Monopolschleppern gezogen werden durften. Aus diesem Grund wurde für den hiesigen Schifffahrtsraum zunächst das Schleppamt Hannover gegründet und im Februar 1915 der Schleppbetrieb auf dem Mittellandkanal zwischen Bergeshövede und Minden und im Dezember 1916 der zwischen Minden und Hannover aufgenommen. Aus der preußischen Schleppmonopolverwaltung wurde 1921 der Reichsschleppbetrieb. Nach dem Krieg wurde das Schleppamt Hannover in den Westhafen des Wasserstraßenkreuzes Minden verlegt und dort als Schleppamt Minden im Juni 1946 eröffnet. Das Schleppamt war eine Bundesbehörde und als Monopolanbieter zuständig für die Schleppdienste auf der Mittelweser und auf dem zwischen Braunschweig und Bergeshövede gelegenen Teil des Mittellandkanals. Am 31. Dezember 1967 wurden die durch die Motorisierung der meisten Schiffe mittlerweile überflüssig gewordenen Schleppdienste eingestellt und das Schleppamt Minden aufgelöst. Dessen zwei verbliebene Schlepper wurden zu Eisbrechern umgebaut und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Minden zugeteilt. Die Staatswerft Minden, die zuletzt für die Wartung und Reparatur der Schlepper zuständig war, wurde im Rahmen des Neubaus des Weserschleuse Minden im Jahr 2009 abgerissen.
Detmold im April und Juni 2013
gez. Schumacher
Bestandsgeschichte: 1914 in Hannover gegründet; 1945 nach Minden verlegt; 1968 aufgelöst.
Form und Inhalt: Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Inbetriebnahme der Strecke Bevergern - Minden des Mittellandkanals verfügt der Minister für öffentliche Arbeiten in Berlin am 2. Oktober 1914 die Errichtung eines Schleppamtes in Hannover. Bereits am 15. Dezember dieses Jahres nimmt das Schleppamt seine Tätigkeit im alten Landratsamt, Wegnerstraße 20 auf. Das Schleppamt untersteht zunächst der königlichen Kanalbaudirektion in Hannover, seit dem 1. April 1924 - nach dem im Jahre 1921 erfolgten Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Reichsschleppbetrieb) - der Wasserbaudirektion Münster, welche das Schleppmonopol für den Mittellandkanal besitzt. Oberster Dienstherr ist zunächst der preußische Minister für öffentliche Angelegenheiten, seit 1921 der Reichsverkehrsminister.
Der räumliche Zuständigkeitsbereich des Schleppamtes erstreckt sich auf den Mittellandkanal von der Abzweigung aus dem Dortmund-Ems-Kanal bei Bevergern bis Hannover-Misburg sowie auf die Zweigkanäle nach Osnabrück, Minden (Weserabstieg) und Linden nebst dessen Leineabstieg.
Zu den Aufgaben des Schleppamtes Hannover gehörten 1914:
1. Die Verfügung über die Schleppboote auf der Strecke von
Bevergern bis Hannover und den zugehörigen Zweigkanälen
2. Die Anmietung von Aushilfsbooten
3. Die Annahme und Entlassung des vertraglich oder gegen
Tagelohn einzustellenden Betriebs- und Büropersonals sowie der
Abschluss der einzugehenden Verträge
4. Die Anweisung der Löhne und Monatsvergütungen für das Büro-
und Betriebspersonal und sonstige Beträge
5. Die Entscheidung über Schadensersatzansprüche bis zu 50.000
Mark sowie die Anweisung dieser Beträge
6. Die Untersuchung und Erledigung von Unregelmäßigkeiten im
Schleppbetrieb sowie die Entscheidung über Beschwerden in
erster Instanz
7. Die Unfallversicherung des Schleppbetriebspersonals nach
Maßgabe des § 626 der Reichsversicherungsordnung
Nach der totalen Zerstörung der Betriebsgebäude im Zweiten Weltkrieg wird das Schleppamt von Hannover nach Minden verlegt. Die vorgesetzte Behörde ist die Hauptverwaltung des Bundesschleppbetriebes auf den westdeutschen Kanälen in Münster. Oberster Dienstherr ist der Bundesminister für Verkehr. Über den Aufgabenbereich des Schleppamtes Minden ließ sich nichts ermitteln. Er ergibt sich unter Umständen aus dem vorliegenden Aktenbestand. Durch Bundesgesetz vom 1. Januar 1968 wird das staatliche Schleppmonopol auf den kanalisierten Binnenwasserstraßen aufgehoben und damit auch das Schleppamt Minden aufgelöst.
Die nachstehend verzeichneten Akten haben eine Gesamtlaufzeit von (1914-1927) 1945-1967. Bei ihrer Aussonderung im Herbst 1971 durch Herrn Dr. Wehlt wurden anhand des Aktenverzeichnisses noch in der Altregistratur große Teile des Bestandes kassiert. Von den in das Staatsarchiv übernommenen Akten sind während der Verzeichnungsarbeiten nur noch wenige Stücke kassiert worden.
Detmold im Mai 1974
gez. Kohl
Ergänzung:
1905 wurde vom preußischen Landtag das Gesetz über die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen verabschiedet. Dieses beinhaltete u. a. die Einführung des sogenannten Schleppmonopols. Dieses besagte, dass auf Binnengewässern verkehrende Schiffe ohne eigenen Antrieb - zum Beispiel antriebslose Lastenkähne - nur von sogenannten staatlichen Monopolschleppern gezogen werden durften. Aus diesem Grund wurde für den hiesigen Schifffahrtsraum zunächst das Schleppamt Hannover gegründet und im Februar 1915 der Schleppbetrieb auf dem Mittellandkanal zwischen Bergeshövede und Minden und im Dezember 1916 der zwischen Minden und Hannover aufgenommen. Aus der preußischen Schleppmonopolverwaltung wurde 1921 der Reichsschleppbetrieb. Nach dem Krieg wurde das Schleppamt Hannover in den Westhafen des Wasserstraßenkreuzes Minden verlegt und dort als Schleppamt Minden im Juni 1946 eröffnet. Das Schleppamt war eine Bundesbehörde und als Monopolanbieter zuständig für die Schleppdienste auf der Mittelweser und auf dem zwischen Braunschweig und Bergeshövede gelegenen Teil des Mittellandkanals. Am 31. Dezember 1967 wurden die durch die Motorisierung der meisten Schiffe mittlerweile überflüssig gewordenen Schleppdienste eingestellt und das Schleppamt Minden aufgelöst. Dessen zwei verbliebene Schlepper wurden zu Eisbrechern umgebaut und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Minden zugeteilt. Die Staatswerft Minden, die zuletzt für die Wartung und Reparatur der Schlepper zuständig war, wurde im Rahmen des Neubaus des Weserschleuse Minden im Jahr 2009 abgerissen.
Detmold im April und Juni 2013
gez. Schumacher
26 Kartons = 170 Archivbände 1938-1967. - Findbuch: D 54 D.
Bestand
German
Zur Schleppbetriebsstelle und zum Heimathafen Minden der Außenstelle Hannover der Wasserstraßendirektion Münster siehe auch Klassifikationspunkt 12 des Findbuchs D 3 Minden (Gewerbeaufsichtsamt Minden).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
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