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Dekanat Hans Glagau
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Enthält u.a.: Fakultätssitzung nebst Einladung und Protokoll: 9. Juni 1920, 12. Juli 1920, 20. Juli 1920, 28. Juli 1920, 30. Juli 1920, 28. August 1920, 6. September 1920, 4. Oktober 1920, 7. Oktober 1920, 14. Oktober 1920, 21. Oktober 1920, 30. Oktober 1920, 3. November 1920, 4. Dezember 1920, 13. Dezember 1920, 15. Januar 1921, 27. Januar 1921, 29. Januar 1921, 5. Februar 1921, 21. Februar 1921, 24. März 1921, 7. April 1921, 22. April 1921, 27. April 1921, 7. Mai 1921, 13. Mai 1921. - allgem. Erlasse des Ministers: Grundsätze für den Druck von Dissertationen, Satzung der philosophischen Fakultät genehmigt, zukünftige Verfahrensweise bei Honorarstundung und Honorarerlaß, Bestimmungen über den Verkehr mit Behörden in besetzten Gebieten, neue Gebührenordnung für ausländische Studierende, neue Besoldungsordnung betr. Gehälter für Universitätsdozenten, betr. Eid auf die Reichsverfassung, die neuen Gebühren für ausländische Studenten werden für das laufende Semester ausgesetzt, Unterstützung der aus Kriegsgefangenschaft zurückkehrenden Studenten, betr. Ausländergebühren, Zusammenschluß der deutschen Hochschulen (Hochschulverband) und Einrichtung von Fachverbänden, Promotionsgebühren sind der wissenschaftlichen Produktion zuzuführen, Heranziehung der Nichtordinarien bei Vorschlägen für die Besetzung eines Lehrstuhls, Zuwendungen der Ententekommissionen sind von Beamten abzulehnen, Gründung des "Volksbund. Deutsche Kriegsgräberfürsorge", Aufhebung der Gebührenfreiheit bei Postsendungen, bei Anzeigen von Habilitationen ist auch das Verzeichnis der Schriften in 2 Exemplaren einzureichen, Vorgehensweise bei einer Auskunftserteilung an alliierte Stellen, Tagegelder für Dienstreisen, Änderungen bei Ernennung von Honorarprofessoren (es werden keine "außerordentlichen" mehr ernannt), Stellungnahme zur Bildung von Fachgemeinschaften, Unterzeichnung der Abgangszeugnisse nur vom Rektor und dem zuständigen Dekan, betr. Zeitfreiwillige in der Reichswehr, Verhaltensnormen beim Schriftenaustausch mit dem feindlichen Ausland, Vereinheitlichung der Kolleggeldsätze (nebst Übersicht über alte,1913, und neue Honorarsätze an der Universität Greifswald), Besoldungsordnung betr. Prüfung der Assistentenverhältnisse, Ausländergebühren: doppelter Betrag für ausländische Studenten, zukünftige Ernennung der ao. Professoren zu Ordinarien (Stellungnahme der Fakultät gefordert), Mitwirkung von Nichtordinarien bei Berufungsvorschlägen, betr. Zulassung von Volksschullehrern zum Studium, Rückgabe von Orden und Ehrenzeichen auf Grund der hohen Preise für Gold und Silber, Überwachung des Postverkehrs, Berechnung der Unterrichtshonorare, Benennung eines Beraters in Volkshochschulfragen an der Universität, betr. Verkehr mit den Reichszentralbehörden, Zinsbare Belegung von Vorlesungshonoraren, Deckung des behördlichen Papierbedarfs, Verhalten beim Ableben eines Mitgliedes des vormaligen Königshauses, Verteilung der Mehrbeträge von den Vorlesungsgebühren der ausländischen Studenten, Einführung der Altersgrenze (Vollendung des 68. Lebensjahres), die Beförderung amtlicher Schreiben durch die polnische Staatspost ist nicht ratsam, Verwendung der Promotionsgebühren, auf das Tragen eines Frackes bei Prüfungen wird verzichtet, Aufforderung zur Äußerung über die Möglichkeit einer etwaigen weiteren Erhöhung der Kolleggelder, Rechtsstellung der emeritierten Professoren, betr. Schriftenaustausch mit den Vereinigten Staaten, betr. akademisches Auskunftsamt, Pensions- und Rentenregelungen, Ableistung des Verfassungseides, betr. komissarische Weiterbeschäftigung der emeritierten Professoren, Nachtrag zum Gesetz über die Altersgrenze, Verleihung des Titels "außerordentlicher Professor" an Privatdozenten, Gewährleitung einer Mindesteinnahme auch für planmäßige Abteilungsvorsteher, kurze Inhaltsangabe bei längeren Schriftstücken wünschenswert, Beseitigung des Wortes "königlich", Erläuterungen zum Runderlaß betr. der Berechnung der Honorare, Nachprüfung der Verhältnisse der planmäßigen Assistenten, Schutz von Denkmalen und Kunstwerken, der Minister erwartet einen "angemessenen Ton" im Verkehr mit seiner Behörde, Ausländergebühren, Zulassung von Offizieren ohne Reifezeugnis zum Studium möglich. - Mitteilungen des Kurators: Zulassung des Dr. phil. Heinrich Zimmer zur Habilitation, Erklärung über Verwendung des Hauses Dom-Str. 10 (Dienstwohnung?), Antrag auf Errichtung eines Lektorats für Norwegisch vom Minister abgelehnt, die Ordinarien der naturwissenschaftlichen Fächer und der Mathematik ersuchen die Errichtung einer selbständigen naturwissenschaftlichen Fakultät. - Ministerialerlasse betreffend den Lehrkörper: die Vertretung des beurlaubten Prof. Stark übernehmen Prof. Bestelmeyer und Prof. Seeliger, Umhabilitierung Dr. Bernhard Laum, Lehrauftrag für Dr. Weth (graphische Statik), Entziehung der Lehrerlaubnis für Schauspieler Ravestrat, der ao. Prof. Dr. Lautenschläger erhält seine nachgesuchte Entlassung (chem. Institut), Lehrauftrag für Privatdozent Dr. Franz Klinghardt (Anthropologie und Praehistorie), Bewilligung einer außerordentlichen Beihilfe für Prof. Leick, Ernennung des ao. Prof. Dr. Bestelmeyer zum Ordinarius, Dr. A. Debrunner folgt einem Ruf als ordentlicher Professor nach Bern, die Besetzung des vakanten Ordinariats von Prof. Witte (klassische Philologie) kann z. Zt. nicht neu besetzt werden, Prof. Stark (Physik) wechselt an die Universität Würzburg, Ernennung des Privatdozenten Dr. Peter Danckwortt aus Breslau zum Abteilungsvorsteher am hiesigen chemischen Institut und zum außerordentlichen Professor in der phil. Fakultät, Dr. Bestelmeyer`s Urlaubsgesuch von Oktober bis März 1921 zum Zweck wissenschaftl. Arbeiten in Frankfurt genehmigt, der ao. Prof. Dr. Seeliger übernimt vertretungsweise die Vorlesungen in Physik für den weggegangenen Prof. Stark, Ernennung des hiesigen ao. Prof. Dr. Ludwig Heller zum ordentlichen Professor für indogermanische Sprachwissenschaften und indische Philologie, Ernennung des Prof. Dr. Biermann zum Mitglied des Vorstandes des Nordischen Instituts, Ernennung des Prof. F. Krüger zum ordentlichen Prof. an der hiesigen Fakultät und Nachfolger von Prof. Stark (Physik), Prof. Dr. Werner Richter ist zum Ministerialrat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ernannt und scheidet somit aus dem Lehrkörper der Fakultät aus, Anfrage ob gegen Privatdozent Dr. Hans Schmidkunz zur Erteilung eines Lehrauftrages für Hochschulpädagogik Bedenken bestehen, Ernennung des ao. Prof. Dr. Paul Merker zum ordentlichen Professor an der hiesigen Universität und Nachfolger des abberufenen Prof. Richter, Ernennung der außerordentlichen Professoren Heuckenkamp, Danckwortt, Sieverts, Posner zu ordentlichen Professoren an der hiesigen Fakultät, Ernennung des ordentl. Honorarprofessor Dr. Schmekel zum ordentlichen Professor, Emeritierung der ordentlichen Professoren Herrn Geheime Regierungsräte Dr. Rehmke und Dr. Bernheim, Magister Sven Nordlund aus Uppsala wird Lektor für schwedische Sprache, Prof. Hilka wird nach Göttingen versetzt (romanische Philologie), Privatdozent Dr. Moog erhält vertretungsweise einen Lehrauftrag für Soziologie, Prof. Dr. Hausdorff nach Bonn versetzt, Ernennung Prof. Merkers zum Direktor des Nordischen Institut, Ministerium ist mit der kommissarischen Verwaltung Haußleiter, Schulz, Rehmke und Bernheim einverstanden, Ernennung des ao. Prof. Dr. Erhard Lommatzsch (II) aus Berlin zum ordentlichen Professor und Nachfolger des abberufenen Prof. Hilka (romanische Philologie), Prof. Sieverts ist vorübergehend in das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung berufen worden.
Band: Bd. 2
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.