Werden.-Philipp von Cruscheidt zu Wordenbeck reversiert über den folgenden inserierten Lehnsbrief des Abts Theodor vom gleichen Tag: Werden.-Abt Theodor belehnt Philipp von Cruscheidt zu Mannlehenrecht mit dem Gut Wordenbeck im Herzogtum Berg, Amt Angermund, Kirchspiel Velbert, Honschaft Kräwinkel. Der Belehnte, bisher Pächter des Guts, hat dasselbe mit Genehmigung des Abts von Anna Elisabeth Cornelia von Herminghausen geb. Freiin von Quadt zu Landskron, Freifrau von Miel zu Groß-Büllesheim und Anger, angekauft, welche das heimgefallene Gut am 24. Mai 1720 (Nr. 4000) bzw. am 14. Juni 1721 empfangen hatte. Sooft ein Lehnsträger stirbt, ist das Gut mit 5 rheinischen Goldgulden wieder zu gewinnen. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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