Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Getreuen Wendel Baumann (Buwman), Schultheiß zu Kaiserslautern, und dessen Ehefrau einerseits und Mena von Printhagen (Bringthagen), Witwe des Schelfriedrich [von Flersheim], andererseits Irrungen gehalten haben. Seine Hofrichter und Räte haben die Parteien zum heutigen Tag verhört und einen endlichen Rechtsaustrag vor ihnen mit Klage, Antwort usw. unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel vereinbart. Die Witwe Mena soll dazu alle Briefe und Register in die Kanzlei zu Heidelberg zum Gebrauch durch beide Parteien überantworten. Wendel und seine Ehefrau sollen dagegen Gebot und Haftung auf die Fahrhabe zu Kaiserslautern aufheben und Mena in diese folgen lassen, ihr auch kein "geferlich züschub" oder Aufhalt dabei tun. Beide Parteien haben den Anlass angenommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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