Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass sich Jakob Steigmüller von Wain [Lkr. Biberach] gegen Bezahlung von 8 Gulden aus der Leibeigenschaft der Stadt Ulm freigekauft hat. Sie verzichten daher auf alle Rechte, die ihnen bisher an seinem Leib und seinem Besitz zugestanden haben.