Philipp Kübler, Offizial des bischöflichen Hofs zu Worms, approbierter kaiserlicher und des bischöflichen Hofs Notar, bekundet, dass vor ihm und Zeugen im Unteren Schloss zu Herrnsheim Dorothea Ulner von Dieburg, Tochter des + Ulrich und seiner + Efr. Margarethe geb. Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, Efr. des Johann Brendel von Homburg, Burggraf zu Friedberg, mit Zustimmung des letzteren auf alle Erbansprüche gemäß Heiratsverschreibung verzichtet habe, nachdem ihre Vettern und Vormünder Eberhard und Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg die 1500 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen, als Heiratsgut aus dem elterlichen Erbe gezahlt haben. Dieser Verzicht soll hinfällig sein, wenn ihre beiden Br. Philipp und Hartmann Ulner von Dieburg ohne leibliche Erben sterben sollten. Aus dem Nachlass des Eberhard Kämmerer von Worms gen. von Dalberg sollen ihr, falls dieser ohne leibliche Erben sterben sollte, 1000 Gulden zustehen unter Verzicht auf weitere Forderungen bzgl. des Nachlasses. Der A. bekundet, dass Dorothea auch für ihre Erben versprochen habe, keinerlei Rechtsmittel gegen den Verzicht einzulegen. Z.: Johann Lang(en), Altarist; Christoph Landvogt, Schultheiß; Veit Hoffmann, Gerichtsschreiber zu Herrnsheim; Wendel Brecht, Schreiber des Eberhard Kämmerer von Worms gen. von Dalberg

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