Johann Lodigen, geschworener Richter zu Marsberg, beurkundet, daß der Marsberger Bürger Hermann Peters dem Cord Fynebertoldes einen Hopfenberg und Land vor Marsberg im Katwinckel auf Lebenszeit gegen eine jährliche Pacht zur Nutzung unter der Bedingung überlassen habe, daß im Falle seines Todes die Pacht an denjenigen zu zahlen sei, den er vorher als Empfänger benannt habe; daß jedoch im Falle Cords Tode der Hopfenberg samt Land an Hermann und seine Erben unbelastet (unbeswert) von weiterer Pacht oder Pension zurückfallen solle. Der Richter kündigt sein Siegel an. Zeugen: Peter Panynchus, Johann Fobben d.J. Datum anno Domini MoCCCCoXL octavo ipso die beati Thome apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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